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Quelle.
deutschen Sprache ebenso, als ihre Synonyme in den fremden,die angegebnen Begriffe so allgemein, dals man auch vonGas-, Feuer-, Elektricitäts-, Wärme- und Licht - Quellen re-det, ja sogar auch bildlich von der Quelle des Guten u. s. w,In diesem Artikel kann jedoch nur von den Quellen des Was-sers, des reinen und gemischten, und solcher tropfbarer Flüs-sigkeiten die Rede seyn, die mit dem Wasser zugleich oderauf gleiche Weise als dieses aus der Erde hervorkommen,
O
I. Ursprung der Quellen.
Seit den ältesten Zeiten hat man sich bemüht, den Ur-sprung der Quellen, namentlich in Beziehung auf die bestän-dige Dauer der meisten unter ihnen, zu erklären. Schon Am-Stoteles 1 2 führt mehrere Meinungen hierüber an, giebt aberderjenigen den Vorzug, wonach Berge und sonstige hohe Ortedas Wasser der atmosphärischen Niederschläge anziehn, inHöhlen ansammeln und allmälig daraus abfliefsen lassen, wo-bei er dann in Gemäfsheit der damals herrschenden Ansichtenzugleich annimmt, die eingeschlossene Luft jener Räume werdegleichfalls in Wasser verwandelt. Seneca 2 ist im Ganzenein Anhänger dieser Ansicht, fügt aber wegen der ergiebigenReichhaltigkeit mancher Quellen die aus der Theorie von denvier Elementen leicht erklärliche Hypothese hinzu, dafs auchdie Erde in Wasser verwandelt werde. Mit Ausschlufs diesernichtigen Zusätze erklärt Vitkuv 3 den Ursprung der Quellenvollständig. Nach ihm entstehn sie durch das Regen - undSchneewasser, welches in die Erde so lange eindringt, bis esdurch Stein-, Erz - und Thonlager aufgehalten und genöthigtwird, sich seitwärts einen Weg zum Abfliefsen zu suchen.Oft sammelt sich das Regenwasser auf Bergen und dringt so-nach tiefer ein, was insbesondre vom Schnee gilt, der sichauf den Bäumen und in Vertiefungen länger aufhält. Nebendieser Hypothese existirte eine andere, deren Urheber Lu-cketius Cakus 4 genannt werden kann. Nach ihm wird dasSeewasser durch die feinen Zwischenräume der Erde filtrirt,
1 Meteor. L. T. cap. 13.
2 Quaest. Natur. L. 111. cap. 9.
3 De Archit. L. VIII. cap. 1.
4 De Rer. nat. L. VI. v. 633.