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Alexander von Humboldt's an Barnhagenvon Ense — die Frage zur öffentlichen Debattegezogen: ob die Veröffentlichung vonBriefen Verstorbener wie Lebender durchden Druck zulässig und erlaubt sei? —Bei genauer Erörterung dieser Frage, wennsie zu einem abschließenden Resultate führen soll,ist zunächst zu berücksichtigen: Wer der Heraus-geber einer Briefsammlung ist, wer Briefe An-derer durch den Druck veröffentlicht? —
Unbestritten ist zuvörderst, daß Jeder, dereinen Brief an einen Anderen geschrieben, den-selben veröffentlichen kann und darf. Ebensounbestritten ist es, daß Briefsteller und Brief-empfänger nach gemeinsamer Uebereinkunft ihrenCorrespondenzwechsel zum Druck befördern können.So ward u. a. der Zelter-Goethesche Brief-wechsel schon bei Beider Lebzeiten zur Ver-öffentlichung bestimmt; in mehreren Briefen derSammlung selbst werden darüber Gedanken ge-