50,000 Pfund noch 15,000 Pfund nebst den Interessen alsErgänzung der geringeren Summe, welche sie bereits erhal-ten, die ihr ebenfalls drei Monat nach meinem Tode vonmeinen Söhnen baar ausgezahlt werden sollen.
Artikel VI.
(In ihm werden seinen unmündigen Kindern Bormün-der gesetzt.)
Der Artikel schließt:
Ich empfehle den Bormündern, ihre Pflichren mit Liebeund Treue zu erfüllen; und auf der andern Seite meinenunmündigen Kindern, in allen Fallen ihren VormündernGehorsam zu leisten und ihren Rath stets zu befolgen.
Artikel VII.
Es ist ferner mein ernster Wille, daß meine Söhnemein Geschäft in London fortsetzen sollen, — daß die Ver-bindungen mit den andern Häusern, denen meine geliebtenBrüder vorstehn, erhalten werden, — daß sie auch fernerCompagnons zusammen bleiben, und daß zu diesem Zweckdie Artikel der Compagnonschaft von meinen Söhnen undmeinen Brüdern erneut und wieder auf fünf Jahre ange-nommen werden sollen. Zu gleicher Zeit empfehle ich mei-nen Söhnen, sich in Geschäftssachen stets durch die Erfah-rung meiner Brüder willig rathen zu lassen, und ihre uner-müdlichen Bemühungen dahin zu richten, durch Fleiß, Um-sicht und Klugheit den Glanz und die Wohlfahrt des Hau-ses immer mehr zu befestigen und zu erhöhen.
Ich ersuche meine Brüder, in allen Lebensverhältnissenmeinen geliebten Kindern die Vaterstelle zu ersetzen, und ih-nen diejenige Liebe, Güte und Zuneigung zu erhalten, wo-von sie bisher so viel Beweise abgelegt haben.