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Die Fixsterne.
dem dreifüssigen R e i ch en bn cli’sclicn Meridiankreise 1 ) gabenselir zuverlässige Declinationen von 50 Circumpolarsternen. ImJahre 1816 lieferte derselbe Mailänder Astronom für 20 Fix-sterne die miltlern Declinationen für den 1. Januar 1811, sowie die Vergleichung - derselben mit Maskelyne's, Piazzi’sund Pond’s Bestimmungen 2 J. Schon in den Jahren 1810 bis1814 hatte v. Zach, in Folge seiner steten geographisch-astro-nomischen Arbeiten, ebenfalls recht gute Deelinationsbestiimnun-gen mitgethcilt. Auch sah er sich, als er auf seiner Stern-warte ä la Capellete bei Marseiile den grossen Kometen von1811 beobachtet hatte, genölhigt, einige sehr schlecht odernoch nie bestimmte Sterne im Einhorn und in der Buchdrucker-werkstatt genau zu ermitteln und ihre Oertcr für den Anfangdes Jahres 1815 zu berechnen. So erhielt man zwar nichtviele, aber sehr wünschenswerthe Sternpositionen 3 ).
In dem Tagebuehe der Greenwicher Sternwarte für dasJahr 1840 stehen auch die inittlern Oerter derjenigen Sterne,welche mit G a 11 c’s zweiten und Bremicker’s Kometen ver-glichen worden sind, so wie auch eine Ephcmeride für denletztem, vom 12. Nov. bis 51. J)ec. 1840.
Eine vortredliche Berechnung von den Greenwicher Beob-bachtungen der Declinationen der Fixsterne vom Jahre 1822lieferten Bessel und Olufscn. Der Grad von Vollständig-keit, den diese Beobachtungen dadurch erlangt haben, dass seit1821 nicht nur die Sterne selbst, sondern auch ihre von einerhorizontalen Ebene rellcctirten Bilder am Mauerkreise observirtworden, gab einer genauen Vergleichung der dortigen und derKönigsberger Beobachtungen ein Interesse, Pond’s Original-beobachtungen eben so wie die Bcssel’s berechnet zu sehen.Aus diesen Untersuchungen ging hervor: 1) dass nicht be-zweifelt werden kann, dass der Mauerkreis in Greenwich jetztgrössere Polardistanzen angegeben hat, als früher, wie die bei-den Kataloge von 1815 und 1822 beweisen; 2) dass dieserUnterschied von der merklichen Grösse, die er, dem Stnndard-
1. Mailänder Ephem. f. 1815.
2. Zeilschr. f■ Aslron. JI. S. 297.
3. Monnll. Corr. XXIIII. S. 33.