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Des Europäischen Herolds vierdtt Haupt- Handlung
vnd Herrfchgfftttt
Lkwere hohe Seines Herrn Vaters noch lebende geschwi-«nvcrwglid- fterseynd: Frau Maria Hippolyte!/ gebohrenA- 164s/ HnörsX Imperizliz, Fürstens zu kranca-villZ und hernach Marckgrafens Ambrosii Do-rla GemahlinFr .Theresis Maria /gcbohren
^l. 1646 UNd A. 1671 Mit Lißismuncio tranci"
5co von Este/Marckgrafen von Lans/vermah-let/ UNd Vevota k^aria Renata, gebohrm A.1648/ eine Gemahlin des ^larcbete voria.
Dessen sou- Aus der titulatur ist sowohl die souverai-veramität nue dieses Fürsten/ als auch dessen landeund Herrschaften zu erkennen. Das Für-stenthum Monaco anlangend/so liegt selbi-ges zwischen Nizza und dem westlichen theilder rivier von Genua an dem Mittel-meer.Die Frantzosen nennen es klourAues, und sinddarinnen die Hauptstadt Monaco/ von wel-cher gleich anfangs gesagt worden/Koccabru-«3 und klenton, beydes sehr kleine örter. DasHertzogthum Valentinas wird vomDelphi-nat eingeschlossen/ und begreifst die örter!a Oeli, (Zraue, Laufet, und LavaÜe, des-gleichen die Oomgmen b^ontelimart , 8. Ivlar-ccllin, und Romans. Von der Larouie 6eLU75 und anderen mehr ist oben bericht gesche-hen.
Das wapen dieses Fürsten bestehet aus ei-nem silberweissen schilde / welches mit rochenrauten oder wecken besetzet ist. Auff dem of-fenen mit einer güldenen kröne bezierten Hel-me erscheinet zwischen einem grünem ölzwei-ge und palmenbusche seine güldene lilie. Diehelmdecken sind silber mit roch ausgeschla-gen. Das wapen halten zween Augusiiner-mönche in ihrer gewöhnlichen schwachen klei-dung / um den leib gebunden / mit blossem
Dero tykpen.
erWerdtmWaupt-Wandlung
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Von
Nem freyenWürstmGum Drange.
KirstenszhumOran-se und des-Len zusxM.
Jeses fouveraine Fürsten-thum/ zu Latein ^rausio
oderpr-incipAUL/^raulionen-Ü8, ^uriacu; oder /^raulioz-
NU5 genannt/ hat von der
uralten stadt Orange / an
den gräntzen der Grafschafften Avignon undVivarez in Franckreich/ den nahmen/ und ge-hören neben solcher Hauptstadt / deren sestungbereits A. 1660 6emoüret worden/ die städtlein
^larti^NIu, (^3p äektousle, Lourtke^ou, (üausans,L. ^ncirci, cle karmeres, prabion , sonczuie-
res, (Zixonäas und andere örter mehr/ zufamtvielen schönen gütern in Provence darzu.Jnmasten solch Fürstenrhum einen theil die-ser großen Frantzöischen landschafft conttitui.ret.
Istwrmahis Daß dieser Fürstliche Staat dem Frän-^ ^ ^ ckisch-TeutschenReicheunterworffenge-
Haupte / langen haar und bart/ mit der einenHand das wapen haltend/ mit der andern abereinen blossen dcgen zum hiebe führend. Die
«tevils ist: Oeo lsuvaute.
Seither die Hauptstadt Monaco/ als einfürtrefflicher platz/ der Cron Franckreich Ho-heit und oberbotmaßigkeit abgetretenworden / ist das lupremat dieses iuclepeuclentenFürstenthums zu einer grossen schwache kom-men/ und sind wohl die wenigsten lande/ diedas Fürstliche hauß ietzo besitzet/ annochfreyund souveraln/die meisten aber/alte und neue/haben von der Cron Franckreich ihre äepen-
äeutz.
Des Fürsten einkünffte sollen bey nahe4OOOO thlr. ordentlich betragen; wenn aberdie unter Spanischer botmaß'igkeit gelegeneherrschafften ftey können genutzet werden/mö-gen sie eine grössere summe ausmachen.
In demp )>renäistchen frieden hat dieCron Der FürstFranckreich diesem Fürsten srt. 104 zu wege '^d -n diegebracht/ daß er in ruhige poll?^ aller güter/mengen?einkünffte und gerechtsame/ welche ihme und ^ lande r-.seinem Hause vor dem kriege/ im Königreiche 'Neapolis/dem Staat von Meyland und an-dern der Cron Spanien ungehörigen land-schafften^ugehöret/ zustimmt der freyheit sel-be nach belieben zu verkauffen/ oder sonst zuZÜeniren/ rettituiret werden solle/ ohne daß manihme wegen der protection, die er bey Franck-reich gesuchet und erhalten / ichtwas unange-nehmes zumuthen dörffen. Jedoch als sichder letztverstorbene Fürst nach der Hand allzu-sehr an Franckreich attachime/ wurden ihm al-le im Königreich Neapolis befindliche herr-schafften conülciret/ und theils verkauftet.
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wesen/ bewahret i'buZnm imzo buche aus der ^ ^güldenen ^Bulle/ darinnen die kun^tion der iM geMUniversität daselbst enthalten/desgleichen aus ven-gewissen kirchen-viplomatibuz tapfer Frie-drichs li 6e A. 1225; weniger nicht ausden alten müntzm und wapen. Nachdemaber die autoritär des heil. Römischen Reichsdeutscher Nation in diesen und andern thei-lenFranckreichs gefallen/ist dasFürfienthumvon besondern Regenten beherrschet wor-den ; von denen es endlich an die bekandte fa-mille derer de Beaux kommen/ fast mit glei-chem Supremat, als die Reichs-Fürsten ihreReichs - Fürstenthümer besitzen. Allermas-sen aus einem vom Fürst Lertranäo cle LeauxA. C. 1242 auffgerichteten inlkrumento erhellet»
Soist auch aus den Oram'schen /^rcliivenzu ersehen/daß Wilhelm Cornet/ so ausdem Königlichen Hause Burgund entsprossen/
und
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