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DcsEuropäifchcnHerolds vicrdte Haupt-Handlung
sthleisset worden. Hiernechst sind dahin zu
dringen cietta paßtia, 8.8z1vaäors,
Luce6io> krattn2to,()Lmamo,L2tt3No, Netta^no,8ttv3NO, ?on^one,Lairo,L3rcbera, U. a. M.
WemMonv Dieses Hertzogthum gehörete anfangs zu!et!^ug?lK Ligurien/ und gerieth A.M- 371z unter der Rö-m.' merbotmaßigkeit; Nachmühls wurde es A.C.568 von den Longobarden eingenommen/ undderLombardie incorporiret/biß es A. 77z unterdie Francken/undfolgliä) unter die herrschafftder Teutschen Kayser kam / und endlich vonRayser Otto dem i A.967 zu einem Marck-grasthum gemachet/und einem/ nahmens Al-ram/cvnkriret wurde / welchen die geschicht-schreiber insgemein von K. Witekind desGrossen stamme entsprossen zu seyn vorgeben.Als der letzte dieses Marckgrafiichcn stammesmännlichen gcschlechts mit Johann Z, demGe-rechten beygenahmt/ AizOs abstarb/ gelange-«te seiner schwester solantkse mit dem Griechi-schen Kayser/ ^näromLv II, erzeugeter Printz/ssheoäorus Lomnenuz palXoloAUZ, als nächsterund Über dieses in vorgedachten MarckgrafensJohann 1 testament eingesetzter erbe zum besitzdes Marckgrafthums. Dieser yalXoloZischestamm währete nun biß auf Marckgraf Jo-hann Georgen 11,welcher A. isz^ ohneleibes-erben mit tode abgieng. Nun war vorge-dachtes i^eodori Lomnem tv6)ter solantba A.IM an Aymon/ Grafen in Savoyen/mit die-ser bedingung vermahlet worden / daß dasMarckgrasthum Montftrrat nach gäntzlichemabgange der männlichen linie an das haußSa-voyen verfället werden solte; dahero dasselbeanitzo zur erbschafft zu gelangen vermeynete.Alldieweil aber von der ysiXoloZisthen linienoch eine Prinzeßin übrig war / nemlich desverstorbenen sottgnmz LeorZü ii bruders toch-ter Margaretha / so vermahlete Kayser Carlv selbige A. 1531 an Friedrich , Her-tzogen zu Mantua/und übergab ihm/nach vor-Wie estm hergegangener ieguettration, den meisten theilhjeses Marckgrafthums A. 1536 als ein feuämn^ ^ sntiguum ^»Zternum und avttum vor ihn/und sti-lle rechtmäßige mannliche äslcsnäenten/ nachderen gäntzlichem abgang auch die weiblichenleibes - erben luccsäiren sollen. Wiewohlnun der Heryog Carl zu Savoyen die lue-cellion der lande suchte / und deßhalber sich zukayser Carls V teguettration und ausspruchüberließe/und seinen merieen einigen ettectt zumsavorablen urtheil beylegte / erkannten IhreMaj. dennoch das Marckgrasthum und dessenzugehörungen dem von Mantua A. 1536 zu.Nach der Hand haben Franckreich und Spa-nien einige örter eingenommen/die aber/krasstdes bey Lkateau (üsmbresy A. 15)9 geschlosse-nen ftiedens/völlig reMtuirtt sind. An seilendes Hauses Savoyen hielte man dafür/ derKayser habe ex ratione ttatus lententiomret/undverhindert/daß Piemont und Montftrrat nichtzusammen/und die Savoyische lande zu mehre-rer macht als Meyland kommen möchten.Hergegen sey von Mantua diesem Staatnichts zu besorgen gewesen. Savoyen suchtedemnach das urtheil/durch appellation an denKayser selbst ä M3le inlormatoatt melius intor-M3n6um,zu entkräfften / und erhielt ein rettript,daß ihme an seinem recht keine Verjährung
schaden solte. Als hierauf A. i6i2HeryogFrany zu Mantua verstorben / und ihm seinHerr bruder/ priny Ferdinand/ Cardinal/gefolget / hat Hertzog Carl Emanuel zu Sa-voyen unterm sürwand/ es gehöre Montftrratdes letzt-verstorbenen hinterlassmem fräulein /Marien/ als Erb-tochter zu/ sich ihrer als müt-terlicher Groß-Herr-vater angenommen/ undzugleich die ehe-gelder der Hertzogin Blanche»und deren zinstn auf 800000 dueaten gefor-dert/ auch die alte Prätention aufs land regegemacht/und dasselbe mit dem sthwerdt gesu-chet. Dieweil aber der Kayser/ wie auch dieCronen Franckreich und Spanien die Handdazwischen geschlagen/hat er die occussrte Plä-tze rettituiren müssen. Die alte strittigkeitwurde zwar etwas niedergelegt/aber nicht ab-gethan/ sondern is jähr hernach / als HeryogVinceng der letzte seines stammes zu Mantuaverstorben / und mehrgemeldter Massen seinAgnat/ HeryogCarl von Nevers/ lucceäirte/wieder auss neue aufs tasss gebracht. Her-tzog Vineentz gedachte zwar/ diesem seinemlehns-folger einige hülffe zu thun / indem er ihmdie tochter vom Hause/ obgemeldte PrinceßinMarien / ehelich vermahlete. Allein Savoyensuchte die alte reste Herfür / verband sich mitSpanien/versprach dieser Cron einige wohlge-legene örter/und zöge sich die an Piemontgrän-tzende platze aus. Der Kayser suchte die landezuse^uettrixen/und ließ endlich geschehen/ daßdiese Alliirte das Marckgrasthum Montftrrateinnahmen» Der Kaystrliche General Dallasoccupirte Mantua; Casal hielte sich zwarwohl/ doch muste der Hertzog von Nevers nachPlacentz fliehen. Franckreich that endlich/wievdr bey Mantua gemeldet / das beste/und wur-de A.i6zo zu Negenspurg vorerwehnter Massenein friede beschlossen / krasse dessen Savoyendie stadt Alba/Trino und so viel lande/ als18000 ducaten jahr -renten austraget/ce-äiret wurde / welches hernach durch vermitte-lung des Cardinals Mazarin auf 15000 studiherab gehandelt worden. Damit auch derHertzog von Guastalla allen rechten und an-sprüchen aufdas Hertzogthum Mantua isnun-cüren möchte/so wurden ihm von KaystrlicheeMaj. 6000 studi jährlicher einkünffte MZniret/UNd ihm zu solchem ende vosobo, l.u^3ra, 8u?3-ra, ksvAiolo u. a. m. eingeräumet/ um die ein-künste biß aufitztgedachte summe zu erheben .Jndem friedens - 'Instrument zu Münster cisanno 1648 mitFranckreich aufgericht/hat dieseCron die Savoyische pattiv- schuld an490000 gold - gülden dem Hcryoge vonMantua zu bezahlen übernommen / und istderHeryog von Guastalla pflichtig wor-den/dem Heryoge zu Mantua die schlössetReggiolo und Lmzzara mit denen zugehö-rungen an land und leuten wieder einzuräu-men. Nun ist zwar in angezogenem inttm-mento pacis auch älssomret/ daß der Hertzog zuSavoyen mit dem theilevonMontferrat/unddessen zugehörigen landschafften/Ständen/ un-terthanen und allen gerechtsamen / was ihmekrasst des zu Ltteratto jn Piemont A. 16z 1 auf-gerichteten friedens und des darauf erfolgtenexecution-kecslluz gebühret/ so wohl auch mitUeu-Montfort/ Ljntzlvloneüsround Latte!-
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