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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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Des Europäischen Herolds vierdte Haupt Handlung

vcrworffen. So bestellet auch das OlMo-rium in gewissen kirchen und klostcrn die Bi-sch effc und Acbte/ allwo der Päbstliche stuhl diecoll^tion solcher geistlichen ämter vorbehaltenhat. Weil aber die unpaßligkeit des Pab-stes die Haltung des eonkilkorü vielmahl ver-hindert/ werden dergleichen suchen öffters inden LongregstioneN traäiiret.

Der LonZreggcivn! oder ^Inrdtttals-vvv-santmluttgensind unterschiedliche/als:Versanmu i 1.3 Ooogreg3tione 6e! 8. OÜieio, oder derInc^uilition - Rath/ zuaustilgung der wider die

" Römische tirche obhandenen religionen und

, kctzereyen. In diesem Rath werden viel subti-le anstalten und Päbstliche lirategemstZ zu er-halt-und befestigung der geistlichen souvcrai-nitat ausgeschmiedct. Man pflegt im Con-vent der Dominicaner in der kirchen sllaZvljnerva alle Mittwochen regukrUer zusammenzu komnien / und von fortstellungen der ingui-Ntionen zutrL6liren. Zun: wenigsten erschei-nen zwölffCardinale und eine menge von Prä-laten/Pabstlichen Zeloten / l'Ueologis und sol-chen Herren/ welche die ehre haben/ LonluZtoresL.oKcügenennet zuwerden. Diese nun un-tersuchen dasjenige/ was von den MguiliNonz-bedienten/ die Montags zuvor bey einandergewesen/ angebracht worden/und bestehen der-gleichen rügen in verbrechen wider den gottes-dienst/ zumcxempel/ fleisch und eyer eßen ohneerlaubnisan fast-tägen/ übel reden von denablaß-briefcn/ verbotene bücher bey sich habenund lestn/ u. d. m. Des folgenden tages ver-fügen sich die Cardinal zum Pabst/ und er-statten ihm von denjenigen dingen bericht/ wel-che in punAo inguilltionis dmch den gantzenKir-chen-Staat vorgefallen. Wenn Priester unterden verurtheilten miffethälern sind/werden sieinsgemein nach Lornctto, eine tagreise vonRom / zur ewigen gefangenschafft gebracht.Zurexecutton ist ein ^eyermeistcr verordnet/Do-minicaner-Ordens/ und andere gehülstenmehr. Alle drey jähr wird entweder in derS. Peters-kilche oder bey den Jacobinerneine bühne aufgerichtet/ woselbst die Verbre-cher mit brennenden fackeln in Händen ihrmthel öffentlich anhören muffen/ welches dentodt /die galeren/ oder gefangenschafft cht sichhalt. Unterweilen werden sie an gewissen ör-lern der stadt gegeißelt/ sitzen auff einem eset/haben eine papierne mütze aufdem Haupte/ undeineflasche au: halse hangen/ darinnen zweybrennende wachs-lichter stehen; ingleichenstehet man das bildnis des teuffels/ vor undhinter sich aber hat der äUmgueme ein bret/ aufwelchem sein verbrechen zu lesen ist. ManHgt ingemein/ wann Italien und Spani-en dieses heilige OKcium nicht hätten/ sowürden ste ein ander (Zeneve werden; wie-wohl die lnczuiuNon in der stadt Rom laulichtgenug ist/ sonderlich wann es die großen Prä-laten und Herren berrifft/ welche starcke par-theyen haben. Wie vor wenig jähren das .epempe! deringuilition des sogenannten ()me-wmi an band gäbe/da man zu frieden war/ denUrheber der seete l'>. Michael Molinos in demgefangnis des 8. ockcii biß an seinen todt zuverschließen/ und dessen jünger abschweren zulasten.

2 l.3 Longrcgatione 6e! ^oncilio. Mhier

wird von dem wahren verstände des Triden-tinischen eoncUii,ssoder augapftl des Pabst-lichen Dominats ist/ gehandelt/ und dessen ex.tenllvnund execution hierdurch befördert.

^ 1.3 (^ongregatione iopru i negotii Us Velcovl

e äe Kegolüri. Welcher Rath die zwischenden Bischöffen und dero ultterth.anen / wieauch die zwischen den Kegn^ren entstehendezwiespalte tractiret. Hier ist allemahl einCardinal das oberhaupt/in dessen wohnungwöchentlich am Freytage hierüber Rarhs-vcr-sammlung gehalten wird.

4. 1.3 d.ongreg3tione6el!' immnnita Teckelia.

üica hat mit beybehaltung der kirchen-Privile-gien und freyheiten zu schaffen / und geschiehetselbige Dienstags in des ältesten Cardinalswohnung.

s 1.3 eonZreZztivns cU 8t3to wird zuweilenvorm Pabste/ bisweilen vor einem Cardinaldes pallasts gehalten / wobey alle Cardinäle/so vorhin auf Nuntiaturen der geschaffte undStaatö-sacheu kundig worden/um des Staats8eLletüriv zusammen kommen.

6 1.3 (.ongregZtioneäe klti hat die anstal-ten des ceremoniels bey allen kirchen und pro-ceßions-sachen/ bey canonisirung der heiligen/und solcherley solcnnitäten zu bedrucken/ undanzufügen. Diese eongreg^ion wird monatlicheinmahl gehalten/und ist ihr^les der Decanusdes Cardiuals-c.oüegii.

7 1.3 Oongreg3tions äell3 prop3g3n6a ?e6e,

welches eoüegilim zu ausrottung der steten undkctzereyen/vornehmlich aber zu ausbreimng derRönlischPIatholischen Ideologie inn-und aus-serhalb Europa / und Versorgung derer so ge-nannten neubekehrten/bestiuunet ist/ wird olla?>3^3 äi 8p3Zn3 gehalten / darinnen viel Cardi-nale / der Pr','tonot3riu5 /tpoftollLU8, derStaats -8eerer3riu5) der Rick)ter / so auch Ke5e-renäunuz ist/ von einer und andern liglZ3tur,undandere mehr / sitzen. Dersucor derselben istPabstGregoriusxv. Zu diestr c0ngreg3tion be-hus/ und ausbreitung der bievisrien / m^l-enund dergleichen ist eine druckerey verordnet/darinnen in zwey und zwanhig sprachen ge-druckt werden kan. Es melden aber die jeni-gen/ welche Italien und Rom wohl kennen/voreine gewisse Wahrheit/daß man die bekchrungder Nationen in keiner andern con.ll6er.Nol,hat/als den Profit von der O.itariaamd den werthder ämter bey Hofe zu erhalten.

8 1>3 Longrsg3tione 6elk lnäice hat Mit dMcensuren der bücher / und Verfertigung derer w-ckcumcxpurgÄtonorumzuthun: denn hieraufstehet ein großpol-t-cum des Pabstlichen Hofes/daß man die Evangelischen bücher verbeut / unddie Römisch - Catholische Geistliche und layennicht gar zu klug werden lastet.

9 1.3 (NngregNone oder <2on5nlt3 per <?o-verno clello U^to äi tanta OUiela, welche V0M re-giment des gantzen Kirchen-Staats und Hand-habung aller dahin gehörigen stattlichen Ver-ordnungen handelt. Llls denn allhier aller Vi--ce-Legaten / Gouverneurs/ Präsidenten undgroßen Besehlhaberemsmorichz expeUiret wer-den. Diesem LoNegio sind die i.LgNonett undrespe^ive regierungen zu ^vignnn, ?erc3i 3, No-

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