^ von dem frcyen Staate zu Venedig. 517
deßhalber nichts wider des Staats interesse zu krovecktor - amte perpecustlich/ der person aberseiner eigenen großmachung fürnehmen. Zu auff drey jähr anvertrat,et.geschweigen/daß keine herrfchafft auf der gan- Der General der Galeazzen/ deren iede Die übrigentzen welt mit mehrerm r.xore wider dero Capi- ordentlich chöo mann und hundert stü.c cano-tains verfahret/ die eine schlacht verlohren/ als nen zu führen pflegt/ ist über dieMsss-Capz- 'eben Venedig thut; so gar/daß sie auch von der täineodek eovcmacon, welche allesamt Ve-erhaltenen vi<Ävrie siharffe rechenfchafft geben netianische Edelleure sind/ gesetzt/ und wirdmüssen. Uberwelcher strengen rechtsertigung keiner zudieser hohen kriegs-charge erhoben/auch der braveste Capitain um seine ehre / frey- er habe denn viel exper,eotz und großen valor se-hest und was ihm mehr lieb ist/ kommen kän/ hen lassen.
und muß man besage der exempel/ manchen her- Der General über die gallionen ist derGe-
Vach aus dem kekcker oder exNio wieder erbitten/ neral-Zeugnieister zur see. Vorstehende oeede
das (Zeneralst oder kriegs - charge zur beschü- chargen sind nur zur kriegs-zest bejetzt/gletch wie
tzung des Väterlandes wiederum anzunehmen^ auch das auswärtige Generala: actio 8b^rco,
Wiewol solche schärffe bey denen Officierern oder von der ländüng genannt/ wölcherGeneral
Mch dieses inconvemens nach sich ziehet / daß das schiffs-volck und die militz/wenn sie an land
weil je keiner der mguitmon entnommen ist / er gefttzet werden/ commandiret/ und nach der
handle wohl oder übel/so stihlt und ratzet man- expeäiciaa die mannschafft wieder an boort
cher par avance täpffer aufdie peinliche kämmer bringet.
loß / und suchen hernach alle mittel/ ihre fehler Hierüber unterhalt der Senat zu solcher zeitund sxcelle zu beschönen/oder auch mit bestechun- auch noch zween Capttains/ deren ieder viergen sich durchzuhalfftetn. ^ galeren commandiret; die eine Partie sind diöDie Generälen des Staats Massen sich freywilligen/oder öuonc-VvßM; und die andereHber die fremde Capltains eine solche hohe ge- die gezwungenen oder l Lonclenn-ni genannt,walt an/ daß auch deren tod oder leben in ihrer Man pflegt zu solchem commando junge vonHand stehen soll. Bißweilen werden äuch Adel zu gebrauchen/die man ^opra( c>mirl nen-zween (ZeaerslNIlmi coQlkcmreK Ihre klei- net / und haben die lubslccrnen chargen zudung ist eine röthe länge kappe Mit falten / und vergeben/ auch die soldaten am teibc/ nicht aberein langer maütel/ wie der alten ihre cliUMyz, am leben zu straffen. Welches die ergotziig-welchen sie auch in treffen nicht hinlegen. keiten sind vor ihre kosten/ die sie bey WerbungDer?roveckcote Leneral? ch , oder der einer compagnie ausswenden: denn der Staat5rö-!dLM,5c!st!i5 hät auch eine grosse autorität/und giebt ihnen mehr Nicht/ als das hauß des schif-eomMandiret als der älteste see-Officier von der fes und die kriegs - munition / und hernachRepublique-n ckek, wenn dek General-Cäpi- den c^iculirten soid vor sich und die mann-tain nicht Vorhänden/oder dessen charge vscÄnc schafft. . ^ist. Bey ihm stehet die gewäst die Officierer zu Bep dem Gmetalat zu lande oderstrafen und zu begnadigen/ja auch d^obNi selb- sbsrco hat man diese mapime/ daß selbigesiarwe,sten hinrichten zu lassen/wenn sie an ihrem 6e- niemals einem Nobile der Republique an-voir mißhandeln^ Er hat die mMcar. chargen vertraüet/sondern einem auswärtigen Für-zu vergebest/und die kciegs-cässä stehet zu seiner sten oder Helden/ Unter dem tstul eines Lc-«jjlposmon; doch muß er dem bey seiner neriilililmo m ierr^^ nebst einer großen pcnlloo,wiederkunfft oder näch ausgang seiner aMMm- so lange äls der krieg zu lande wahret/ über-ürstion, die nur zwey jähr währet/ rechnung geben wird. Damit nun ein fremder seinerthun.Jhme sind zur erleichterung der mühe zwey hohen charge zum nachtheil des Staats nichtd^obNi,als Commissarien der flotte? zugegeben/ mißbrauche/giebt ihm der allezeitwelche den soldaten die lehnUNgen zahlen/ und zween ptoveckcsrj (Zener^ii zu/ welche seine ste-ausvle der Officircr acht geben. Der te spionen sind/ und ihm wenig autoritär undStaat hat ein gesetze/ daß der 6cnel-z!Mmu5 macht lassen/ und bey faffung der benochigtenAttd der prvvecüror sich/ nach abgelegter meluves und ordres des Staats Hoheit undcharge/ zu Venedig zum gefängms siel-- wohlfart/ öffters aber auch ihre eigene o^ini-len/ und darinnen rechenfchafft geben müssen, on, zu der Republique schaden/behaupten. InUndstehett beyde in ihren hohenjämtern in emer dieses Qenergltllimi abwesen commandiret derunauffhörlichen s-mulstton, also daß einer wohl Genera! der infanterie/ welches auch ein aus-recht des andern spion genennet werden kan. lande: seynkan/gleichwie die gantzemilitz zu lan-Welches zum nichtgeringen Profit des de aus fremden trouppen bestehen muß/ damitgereichet; zumahl da dieser hohen kriegs-häu- ihreunterthanen nicht so geschickt und coul-2-pter gewalt dermassen eingeschräncket ist/ daß xeux werden/und etwa hernach außläuffee an-des einen autoritär ohne Nachdruck / und richten mögen. Bsp letzterem Türcken-kriegdes andern gewalt ohne autorität ist. Die hat man sich der Chmfürstlich - Sächsischen/vräirur - residentz des k>lovcäüors ist zu Cor- und Fürstüch - Braunschweig - Lüneburgischenfu. trouppen sürnemlich bedienet/ und hat der Ge-Angesehen daß der Staat zu maintem'rung neral/Graff Otto Wilhelm von Königsmarck/des Golfo wider die seeräuber/ so wohl auch zu seine tapfferkest sonderlich erwiesen/ wofür ihmbeobachtung der schiff-zölle/ eine esquadre von die Republique auch nach seinem wde einen un-6 galeren/ und einigen jagt-schiffenim Gol- sterblichen rühm schuldig ist. Damit aberfo unterhält / so ist auch ein Louvernarore öi auch diese fremde mi-itz sich mit desStaats fcha-eolk), welches zum wenigsten einer von Adel den nicht zu contt^bel mache/ oder Neuerungaus einem fürnehmen geschlechte seyn muß/ fürnehme/ fo pflegt man dieposten sehr offt zuverordnet. Solche charge istgleich dem hohen verandern/ und Alche separsuoue, zu machen,