548 DesEuropaischenHe roldszweyte Haupt-Handlung
tische / Nordische/Fontainebleauische/ Altonai- den getraä)tet worden/und die nothdurst und er-sehe friedens-auch Glückstädtische recesse hieinit forderte mittel auf gemeinen land-tagen der al-
nochmalen bestätiget: Jedoch/daß gessgte um- ten vdkervantz nach zu besorgen seyn. Jedoch so!ones als l<Lciera perpecua nicht weiter als nach unter dem vorwand solcher gemeinen ciekenlion
Lhretn wörtlichen innhalt expüciret werden sol- kein theilschuldig styn/sich in sachen impücirenzulen/und zwar / daß die etwa künfftig zwischen lassen/deve derstlbe sich anzunehmen nicht nöthigHeyden regierendenHertzogen entstehende irrun- hat/und worinn der eine theil etwa ohne besan-gen/entweder persmicsbilemcowpolmonemUN- dern mitgutbefinden und bewilligung sicheinge-
ter sich/oder durch vermittelung darzu erwehlen- lassen hätte:Mel weniger sol in solchen fällen ein
der puilkncen abgethan werden sollen. theil vor dem andern von denen tandes-coMSen
Hl Die über l'rs-lsten/Ritterschafft und ge- sich etwas arrogiren.wisser Massen über einige städte bißhero geführ- Was aber einen jeden theil absonderlich be-te gemeinsame regierung oder colmnumoa wird triffr/nachdemmahlen die itzige irrungen Haupt»(wiewol ohne prsejucüt? der in dem Nordischen sächlich wegen des exsrcirii juris armorum, undfrieden ttipuli'rten / und nachgehends in dem inssecie sottalttiorummndwas davon clepencjj.Glückstädtischen recesz bestätigten cülpolition ret/mithin über den eigentlichen verstand deswegentheilung gedachter ?rXlaren und Ritter- Altonaischen vergleich) entstanden ; so ist/schafft) conrinuiret: Jedoch mit diesem expres- um künfftig solchen allen vorzubauen/hicnntcls-len bedinge/daß kein theil über solche zur gemein- clariret und fest gestellet worden / daß höchst-ge-schafftlichen regierung gehörende Personen/ ör- dachter Sr.Durchl.und deren 8uccelIVi-en ohneter und güter/ das geringste zukriegs-und frie- alle ckssme verbleiben sol! das Plenum Sc liberumdens-zeiten ohne des andern conkens und mitbe- ju8 armvrum, ^rmancÜX, koeäsrum Sc korrslirio«lieben vornehme und cli5punire/es sey in aclmmi- rum ^ und was davon Hpencliret / und dessenttrstinn der jultttx »geboten/ patenten/ executio- freyes exercicium. Wobey aber von beydenuen/oder wegen einquartierung / conrribution theilen beliebet worden/daß i)kein thcil vestun-vder andern auflagen/ wie die auch nahmen ha- gen erbauen sol/ näher als aufzwey meilen we-ben mögen: Massen alles / was darunter nicht ges/an denen von dem andern theil besitzendengesammter Hand geschehen würde / an sich un- vestungen / 2) auch überall nicht näher als ausgültig und von keinen kräfften seyn soll. Und eine meile von - und an des andern rerrlmriowie nun polaren und Nitterschafft so/ wie sie in (worunter jedoch die gemeinschafftliche örterder landes-mstricul gesetzet so wo! in c,vil»bu5 als nicht mit zu begreiffen) etwas forüiiciren/ z)stlLccleli-lttci5,auch der caüeQen wegen / unter ge- auch kein theil näher als aufeine Meile Weges anmeinsamer regierung und jul-izcNÄion ohne eini- denen orcUnairen straffen und Pallien vonge excöprion und exsmrion, und dabencben bey Flensburg nach Rendsburg / und von da nachihren privilsgiis und Mlbuz verbleiben; also hin- Itzehoe/ Glückstadt und Hamburg/ vestungengegen hat in denen übrigen schon getheilten lan- bauen / 4) damit auch von einem theil dem an-den/ ämtern und städten/ als dem seinigen/jeder dern durch eine gar zu grosse armatur und in de-theil die souveraine und hohe Landes-Fürstl. ge- nen Fürstenthümern zu haltende anzahl volckeswalt und daraus hcrfließendejum gantz allein keine omkrage und jalousie gegeben wcrdm mö-nnd privative zu exerciren / und soll von dem an- ge/ so ist verglichen/ daß ausser einer gantz evj.dern theil unter dem prserexc einiger commu. «jemen nothwendigkeit (als wenn von aüswär-nion, oder was vorwand sonst seyn möchte / zu tigem einbruch kundbare gefahr vorhanden /keiner zeit daran einige behinderung noch ein- oder Dßwo Rönigl. Maj. zu Danemarck dentrag geschehen. ^ Mitten aus dero Königreich Dänemarck ei-lv Daniit künfftig allen strcitigkeiten und nige hülffe zu leisten hätten/als welchen falls de-darzu zu findenden prs-rexren um so inehr vorge- roselben die passage durch dero antheil der Für-bauet werden möge/ ist in g-nere damit noch- stenthümer billich frey bleiben muß) kein theilmalsssest gestellet worden/ daß/wie in denen bey- mehr als 6c-Oc> mann zu pferde und suß in dieden Fürstenthümern beyde theile vermöge der Fürstenthümer Schleßwig - Holstein bringenalten verträte und oblervantz allerdings in völ- noch halten/selbe auch zu keiner zeit zu unterdru-liger TguaNtät stehen / und patta jurs gemessen/ ckung oder Vergewaltigung des andern theilsund geniessen sollen ; also auch Ihro Mast gebrauchen soll. Weilen aber Se. Durch!,in Danemarck und dero Successorez als regie- zu Holstein-Gottorff mit einer solchen anzahlrenve Heryogen zu Schleswig - Holsteiit in- volckes nicht allemal versehen seyn möchten/ undund rstivne der Fürstenthümer Schleßwig- dero gelegenheit nicht erleidet/ solche bestandigHolstein keinen Vorzug und pr-ro^nve in eini- aufden beinen zu halten / so bleibet deroselbengent jure, ausser was r-mone orclinis hergebracht allemahl frey/wenn sie es nöthig finden/ von de-ist/ vor Ihro Durch!, zu Holstein - Gottorff ro freunden und Miirten aus dem Römischenund dero 8 -cccssol-e,, als auch regierenden Her- Reich und Nieder-Sächs Creyß/ biß aufzOOO^ogen zu Schleßwig-Holstein / sich annehmen mann/einzunehmen/und zu dero sicherheit in dienoch pfTren6n'en / sondern bey der völligen pari- Fürstenthümer zu bringen und zu verlegen,tat und gleichen rechten unter beyden theilen es Wenn sie auch von fremden Herren einigeunveränderlich bewenden lassenwollcn. trouppen/ so in dero dienste / eyd und pflichtenV Was die clcfenlion der Schleßwig - Hol- treten/und voriger pflichte erlassn werden / er-steinischen lande betrifft/so wird/wenn dem gan- halten können und annehmen wollen/ stehet sol-tzen lande/und also beyden pscilcirenden theilen ches ( weil dergleichen leute nicht anders alsvon auswärtigen einige gefahr zustoßen solte/ Gottorffische eigene trouppen zu conlicierirenvonstlbigen auch billich mit zusammen gesetzten seyn) umso mehr/und zwar auch ulrra numeru«kräfften und communi conlilio solche abzuwen- der gedachten ZO0O und biß auf die obgedachte