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Einleitung.
hinüber, als sich in dieser noch eine Nachricht über die Ab-rechnung des neuen Rektors mit dem' zweiten Vorgänger nachdes letzteren Rektorat eingeschoben findet. Die Eintragungendes 147. Rektorats, mit welchen die zweite Matrikel beginnt,sind offenbar nachträglich erfolgt, da die Rektorwahl am 9.Oktober schon erfolgt war. Der Abschluss der zweiten Matrikelist für den 13. April 1466 bezeugt 1 ).
V. Plan der Textbearbeitung.
Die Bearbeitung der Matrikel giebt nur die eigentlicheMatrikel, d. h. die Namenliste der als Universitätsangehörigedurch den Rektor eingeschriebenen Personen. Alle übrigenAufzeichnungen chronikalischer und finanzieller Art sind aus-geschieden. Hierdurch befindet sich die Bearbeitung in Über-einstimmung mit dem Brauche, welchen die Rektoren seit derAnlage der 4. Matrikel (1502) beobachten, diese anderen An-gaben in einem gesonderten Liber actorum, receptorum et ex-positorum zusammenzustellen. Alle derartigen Notizen sind inder Wiedergabe der eigentlichen Matrikel nur in soweit be-rücksichtigt, als aus ihrer Stellung zwischen den einzelnen Im-matrikulationen sich nähere Anhaltspunkte für die Daten derletzteren ergeben, und dann, soweit in ihnen Material zur Per-sonalgeschichte vorliegt; letzteres ist, wie alles derartige Ma-terial in den Fussnoten bei jedem einzelnen Immatrikulierten inkürzester Form verwertet.
Durch die einzelnen vierteljährlich wechselnden 2 ) Rektoratewird die Matrikel in ebensoviele Abschnitte geteilt. Die Über-schrift führt die Nummer des Rektorats und den Namen desRektors auf, darunter dessen Grade und Titel, sowie Zeit, Ortund sonstige nähere Umstände der Wahl. Angeführt werdenauch die seltenen Störungen, welche durch Tod oder Abwesen-heit des Rektors bedingt sind. Die Daten sind aufgelöst. Die
*) Per premissa completum est hoc registratum et commissum rectori, quodnovum registrum sive matriculam pro intitulandis fieri faciat.
2 ) Nur die 3 ersten Rektoren waren auf je 1 halbes Jahr gewählt worden,der dritte legte jedoch vorzeitig'sein Amt nieder: I 3a. Seit dem Jahre 1399 wur-den allerdings fast regelmässig die abtretenden Rektoren wiedergewählt, sodassfaktisch die Amtsdauer meist ein halbes Jahr betrug.