Einleitung.
in
So möge denn die Forschung hier nur hingewiesen sein aufdie Fundorte, aus welchen sich die reinen Quellen zur Ge-schichte des gelehrten Studiums in der Stadt Köln gewinnenlassen.
II. Die Matrikel.
Wie das Archiv der ehemaligen Universität sich an ver-schiedenen Orten zerstreut lindet, so hat namentlich auch dieMatrikel der Hochschule ein gleiches Geschick erfahren. DerI. Band (1389-1425) ist, wie erwähnt, im Besitze der ErbenBiancös, der II. Band (1425-66) im Archive der Studienstiftungen,Band III (1466-1502) und IV (1502-59) beruhen im Kölner histo-rischen Stadtarchive, Band V (1559-1629) und VI (1629-1709)wieder im Schularchiv, die Matrikel von 1754-88 im Stadt-archiv. Der Verbleib der Aufzeichnungen aus den Jahren1709-54 ist zur Zeit noch unbekannt.
Erst volle 3 Jahre nach der Eröffnung der Universität,am 6. März 1392, wurde der Beschluss zur Anlegung einerMatrikel gefasst, nachdem ein Ausschuss mehrfach die Frageerörtert hatte. Man beschloss damals, ein Privilegien- undStatutenbuch auf Pergament und eine Matrikel auf Papier ein-zuführen. Der diesbezügliche Beschluss 1 ) lautet: quod Hat
. . . . aliud volumen de papiro, in quo singuli rectores intitu-latos in suis rectoriis et iuratos per ordinem conscribant etetiam ordinata seu concordata seu gesta per universitatem,que debuerint diuturne memorie commendari. Intitulati veroprimo anno studii conscribantur, prout in rotulo universitatisiuxta modum suprascriptum in precedente sexterno. fueruntcollocati, eo quod ordo eorum, quo intitulati fuerunt, non po-terat inveniri.
Der Befund der Handschrift stimmt mit diesem Beschlüssevöllig überein. Die erste Lage (sexternus), fol. 1-12, die 11ersten Rektorate enthaltend, ist nachgetragen worden 2 ). Mit
') i 13b.
2 ) Die erste ausdrückliche "Erwähnung des Malrikclbandes erfolgt i. J. 1401,wo dem neugewählten Reklor übergeben wurde: liber statutorum et registrumprescns. f 38a.