Druckschrift 
1,1 (1892) 1389 - 1466
Entstehung
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SATZUNGEN

Gesellschaft für Rheinische Geschiehtskundc.

(Gegründet am 1. Juni 1881, mit den Rechten einer juristischen Personausgestattet durch Allerhöchsten Erlass vom 9. August 1889.)

§ I-

Die Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde

hat den Zweck, die Forschungen über die Geschichte der Rhein-lande dadurch zu fördern, dass sie Quellen der rheinischen Ge-schichte in einer den Forderungen der Wissenschaft entsprechen-den Weise herausgibt.

Der Sitz der Gesellschaft ist Köln.

1. Stifter der Gesellschaft sind diejenigen, welche we-nigstens eintausend Mark in die Kasse der Gesellschafteinzahlen.

2. Patrone der Gesellschaft sind diejenigen, welche einenJahresbeitrag von mindestens einhu n d e r t Mark auf drei Jahrezu zahlen sich verpflichten.

3. Mitglieder der Gesellschaft sind diejenigen Forscherauf dem Gebiete der rheinischen Geschichte oder auf verwandtenGebieten, welche entweder

a) bei Gründung der Gesellschaft als Mitglieder beige-treten sind, oder

b) später auf Vorschlag des Vorstandes durch die Gesell-schaft in ihren Hauptversammlungen ernannt werden.

§ 3 .

Die für ihre Zwecke erforderlichen Geldmittel ent-nimmt die Gesellschaft: