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2 (1804)
Entstehung
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aber die zweite anlangt: warum soll manbei den zunehmenden Miß- und Fehljahrcnund Fehljahrhunderten nickt anspielen könnenauf was man will, auf alle Sitten, Zeiten,Kenntnisse, sobald man nur den fremdenGegenstand einheimisch macht, was geradedas Glcichniß besser thnt, als die voraus-setzende Allegorie?

Der Maler, der Dichter nimmt überallneuere Gelehrsamkeit in Anspruch: warumdarfs der Witzige nicht dürfen? Man lernedurch das Buch für das Buch; bei der zwei-ten Lesung versteht man, als Schüler derersten, so viel wie der Autor. Wo hörtedas Recht fremder Unwissenheit nichtiAnoranris juris, sondern jus lAuorantias»auf? Der Gottes- und der Rechts - Gelehrtefassen einander nicht der Großstädter fassettausend Kunstanspielungen, die dem Kleinstäd-ter entwischen der Weltmann, der Kandi-