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1 (1928) 1389 - 1475
Entstehung
Seite
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Einleitung.

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X. Stand der Studenten. 1 )

Die Angaben über den Stand der Studierenden sind in einerbesonderen Tabelle niedergelegt. Nur wenige Rektoren haben aberauf genaue Standesbezeichnung Wert gelegt 2 ), so daß eine großeUnregelmäßigkeit hervortritt, oft schon innerhalb desselben Rekto-rats. 3 ) Der Rotulus von 1403 erweist die Kleriker-Eigenschaft vielerStudenten, welche in der Matrikel nicht als clerici bezeichnet sind. 4 )Die Zugehörigkeit der Universitätsgenossen zum geistlichen Standewar sehr allgemein, zum mindesten der Empfang der niederenWeihen; in einem einzigen Rektorate (n. 70) sind von 31 Immatri-kulierten 30 clerici, presbyteri usw. 5 ) Trotzdem war clericus nochnicht die technische Bezeichnung für Student geworden; das erweistdie Scheidung zwischen clerici und scholares 3 ), sowie die vereinzelteStreichung des Wortes clericus 7 ), die leider nicht folgerichtig durch-geführt ist. Genauigkeit in der Standesangabe wird u. a. durch dieErsetzung des durchstrichenen clericus durch presbyter bewiesen 8 ),durch die Erwähnung eines clericus coniugatus u. ä. 9 ) Oft aberwurde clericus nur schematisch gesetzt, so daß ein presbyter gleich-zeitig clericus Traiectensis diocesis heißt. 10 ) Der Titel dominus (d.)kam nur den Priestern, Kanonikern und höheren Ordensgeistlichenzu; bisweilen ist aber die Scheidung unzuverlässig. 11 ) Den Kano-nikern war ein zweijähriges Studium vorgeschrieben. 12 ) Häufig sind

*) Vgl. unten Tabelle II (III in der ersten Auflage S. LXXVIII-XCV). -Für Freiburg zu vgl. die Ausführungen von Herrn. Mayer in der FreiburgerZeitschr. 13 (1897), 42 fr.

2 ) Die Behauptung Stölzels (Gelehrtes Richtertum 1, 128), daß die geist-liche Würde in den Matrikeln jedesmal angemerkt werde, ist irrig.

3 ) z. B. ist die Bezeichnung clericus im Rektorat 130 nur zum Teil durch-geführt.

4 ) Vgl. meine Ausgabe in den Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von Köln 20:60, 8. 1396 wird Henr. Johannis Bocholt als der. genannt; diese Bezeichnungfehlt aber 1403 in der Matrikel. 530, 83 ein der. Mon. d., der 1521 15/6 alsstud. erwähnt wird, erhält 27/6 in der Matrikel nicht das Prädikat der.

6 ) Nach Erler 1, XLIII war in Leipzig keine große Zahl von Geistlichen, indrei Rektoraten bis zu to°/o, einmal 14, einmal 2o°/o. Dagegen war in Freiburgein großer Prozentsatz, oft über */4 Geistliche: Mayer 1, LXXXIV.

°) im Rektorat 233. In Leipzig (wohl auch in Heidelberg) wurde dieKleriker-Eigenschaft nicht besonders hervorgehoben: Erler 1, XLII.

7 ) z. B. 200, 14; 249, 21.

8 ) 287, 48; 322, 40.

9 ) 71 - 6 .

10 ) 290, 23.

u ) z. B. im Rektorat 60/61.

12 ) In einer Kölner Quelle (Un. 105, 1756-1763) heißt es, daß die nobilescanonici 2 Jahre studieren, nachdem sie die Partikularschule verlassen haben.Für Heidelberg vgl. die Anmerkung zu 195, 33.