Druckschrift 
1 (1928) 1389 - 1475
Entstehung
Seite
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Einleitung.

Eine längere absichtliche Unterbrechung der Immatrikulationenfand im 15. Jhdt. nur einmal statt, als die Universität die Einstellungder akademischen Tätigkeit beschlossen hatte. 1 ) Die Pest hat inKöln nie, wie in Heidelberg öfter, einen gänzlichen Stillstand derUniversität herbeigeführt, wenn sie auch die Zahl der neuen aka-demischen Bürger erheblich minderte.

Die Studenten waren für die Immatrikulation nicht wie heutigen-tages an eine bestimmte Zeitgrenze in jedem Semester gebunden;sie kamen während des ganzen Rektorates, und da vielfach dieTagesdaten durch längere Zeiträume hin überliefert sind, so läßt sichmit Gewißheit sagen, daß keine Regel für ihr Kommen existierte,nicht einmal der Beginn des Ordinarius, d. i. der Hauptvorlesungen,übte einen nennenswerten Einfluß auf ihr Eintreffen aus. Doch istimmerhin nicht ausgeschlossen, daß hierin eine größere Regelmäßig-keit bestand, als die Matrikel zu erwejsen scheint; denn ich vermagin einer großen Zahl von Fällen nachzuweisen, daß trotz derstrengen Verbote in den Statuten, welche einen höchstens vierzehn-tägigen Aufenthalt in Köln vor der Immatrikulation gestatteten, dieStudenten sich vielfach erst nach geraumer Zeit in die Matrikel ein-tragen ließen. 2 ) Sogar Sonntags fanden Immatrikulationen statt. 3 )

Häufig beschränkte sich der Aufenthalt der neu Immatrikuliertenin Köln nur auf die kürzeste Zeit, bisweilen nur auf wenige Tage. 4 )

Kölner Matrikel ausdrücklich als m. art. Erf. eingetragenen Studenten vermag ichnur einen bei Weissenborn nachzuweisen; dagegen finde ich nicht 298, 25 und306, 43; ebenso nicht die beiden bacc. art. 155, 43. 180, 30.

') Von 1459 Juni 16-Juli 3. Vgl. über den Grund meine Ausführungenin der Westd. Zeitschrift X 96. 97.

2 ) 285, 6: ein stud. leg. wird erst nach 2 Jahren immatrikuliert, ähnlich289, 112. 39, 7: 1397 ein Student urkundlich als 'schoeler van Coelne be-zeugt, aber erst 1398 in der Matrikel. 267, 42; Sept. 11 in Juristenschule, Dez.13 in Matrikel. 290, 85: Aug. 26 ad leges, Okt. 7 Matr. 274, 35: Okt. 6ad leges, Okt. 11 Matr. Joh. vom Geisbusch (417, 9) kam Anfang Juli 1492(5 oder 6 Wochen vor Krautweihe) nach Köln, ward aber erst 1493 14/1 imma-trikuliert, also erst nach einem halben Jahre: eigene Aussage im Verhör von1493 x 1/4. Rieh. Crocus (505, 65) ließ sich erst beim Abgang von Köln indie Matrikel eintragen: Börner, Ep. obsc. vir. I 58. 266, 48 wird ein Minoriterst als b. theol. Col. immatrikuliert; doch hängt dieser letztere Fall wohl mit derInkorporation der Bettelorden zusammen, da nach § 1 der Statuten ihre Angehörigennur, wenn sie zum Halten von Vorlesungen bestimmt waren, immatrikuliert wurden. Auch in Heidelberg erfolgte die Immatrikulation oft erst nach längerem Aufent-halte an der Universität: Toepke, Einl. IX.

3 ) z. B. 1489 10/5 und 24/5 (402, 49. 138).

4 ) z. B. 279, 13. 14: 1458 Okt. 12 in Köln, Okt. 30 in Heidelberg, 279,116: Okt. 17 in Köln, Dez. 28 in Heidelberg immatrikuliert; vgl. noch 289, 29.46. 47- 97-