Einleitung.
IO
Mit der IV. Matrikel setzt die Trennung zwischen der eigent-lichen Matrikel, dem liber intitulandorum, und dem liber actorum,receptorum et expositorum *), den Acta rectoralia, ein. Diese letzterenenthalten auf Bl. ia den Vermerk: Item pro 2 libris novis 5 m.Die Acta rectoralia, welche ebenfalls bis in den Anfang des Jahres1559 reichen, umfassen 209 Blätter.
VI. Plan der Textbearbeitung.
Die Bearbeitung der Matrikel gibt nur die eigentliche Matrikel,d. h. die Namenliste der als Universitätsangehörige durch den Rektoreingeschriebenen Personen. Alle übrigen Aufzeichnungen chroni-kalischer und finanzieller Art sind ausgeschieden. Hierdurch befindetsich die Bearbeitung in Übereinstimmung mit dem Brauche, welchendie Rektoren seit der Anlage der IV. Matrikel (1502) beobachten,diese anderen Angaben in einem gesonderten Liber actorum, recep-torum et expositorum zusammenzustellen. Alle derartigen Notizen'sind in der Wiedergabe der eigentlichen Matrikel nur insoweit berück-sichtigt, als aus ihrer Stellung zwischen den einzelnen Immatriku-lationen sich nähere Anhaltspunkte für die Daten der letzteren er-geben, und dann, soweit in ihnen Material zur Personalgeschichtevorliegt; letzteres ist, wie alles derartige Material in den Fußnotenbei jedem einzelnen Immatrikulierten in kürzester Form verwertet.
Durch die einzelnen vierteljährlich wechselnden 2 ) Rektoratewird die Matrikel in ebensoviele Abschnitte geteilt. Die Überschriftführt die Nummer des Rektorats und den Namen des Rektors auf,darunter dessen Grade und Titel, sowie Zeit, Ort und sonstigenähere Umstände der Wahl. Angeführt werden auch die seltenenStörungen, welche durch Tod oder Abwesenheit des Rektors bedingtsind. Die Daten sind aufgelöst. Die beiden an der Spitze derMatrikel stehenden Namenlisten 3 ), welche die drei ersten Rektorateumfassen, sind durch die römischen Ziffern I und II ausgezeichnet.Vom vierten Rektorate ab beginnt die regelmäßige Folge. Mehr-
B III 276 b.
2 ) Nur die 3 ersten Rektoren waren auf je ein halbes Jahr gewählt worden,der dritte legte jedoch vorzeitig sein Amt nieder: 13a. Seit dem Jahre 1399wurden allerdings fast regelmäßig die abtretenden Rektoren wiedergewählt, so daßfaktisch die Armsdauer meist ein halbes Jahr betrug.
3 ) Vgl. über dieselben die Ausführungen unter I.