Druckschrift 
1 (1928) 1389 - 1475
Entstehung
Seite
6
Einzelbild herunterladen
 

6 *

Einleitung.

in der Matrikel selbst vorgenommen sein; darauf weist die wechselndeTinte und auch der Unterschied in der Schrift derselben Hand hin,sowie manche Verbesserung 1 ) namentlich im Zahlungsvermerk. Untermehreren Rektoraten wurden die Namen erst auf dem hinterenSchutzblatte 2 ) verzeichnet und dann in Reinschrift an ihre Stelle inder Matrikel übertragen. Möglich und wahrscheinlich ist es, daßeinzelne Rektoren, welche auf Sauberkeit hielten, zunächst auf einemKonzeptblatte die Namen sammelten und dann auf einmal gleich-mäßig eintrugen. Hierdurch läßt sich auch am bequemsten die ver-einzelte Inkongruenz der Daten erklären. 3 )

Bei dem guten Zustande der Handschrift erübrigt nur noch dieBesprechung der späteren Zusätze zu vielen Namen. Einige wenigederartige Erläuterungen aus dem 17. und 18. Jhdt. können wohlkaum selbständigen Wert beanspruchen; desto wertvoller sind aberdie zahlreichen Zusätze von einer Hand der zweiten Hälfte des15. Jhdts. Der Verfasser dieser Notizen, Nicolaus von Twenbergen(179, 39 )) war Notar und Bedell der Universität von 1452-74; erwird die späteren Geschicke von vielen ehemaligen Universitäts-angehörigen aus eigener Kenntnis gewußt haben, wie dies auch ausdem Inhalte der Zusätze hervorgeht. Ebenso hat der Bedell Joh.von Mecheln (255, 43), seit 1465, mehrfach derartige Erläuterungenzugesetzt. Alle diese Zusätze ij. Jhdts. haben Anspruch auf sehrgroße Glaubwürdigkeit; nur bei sehr wenigen Personen sind Irr-tümer untergelaufen 4 ), die an der entsprechenden Stelle von mirberichtigt sind. Ich habe daher diese von mir in den Fußnoten zurMatrikel durch * ausgezeichneten Zusätze auch in den Registernberücksichtigt. Ebenso glaubte ich nicht die öfter vorkommendeHand (fP^) vernachlässigen zu. dürfen; sie weist regelmäßig aufbemerkenswerte Personen hin und gibt einen direkten Fingerzeigfür ihr Ansehen. 6 )

*) In der zweiten Matrikel heißt es z. B. (277, 26): Istud nomen ego(Rektor) propria manu correxi cito post.

2 ) Vgl. oben die Beschreibung der Handschrift.

3 ) wenn man nicht Schreibfehler annehmen will; z. B. steht -S. 336 Mai 3vor Mai 1, S. 263 Dez. 1 nach Dez. 20, nach der an diesem Tage erfolgten Wieder-wahl des Rektors.

4 ) so gehört die Randbemerkung bei 290, 50 zu 259, 3.

6 ) Hofmeister, Matrikel der Un. Rostock I hat sie (Einleitung S. XVIII),wie mir scheint, ohne zureichenden Grund weggelassen.