Druckschrift 
2 (1793)
Entstehung
Seite
528
Einzelbild herunterladen
 

Messungen kömmt es auf solche Kleinigkeiten/dergleichen Fuße und Zolle sind, nickt an, daman oft genöthigt ist, eine und mehrere Ru-then für einen Punkt gelten zu lasten.

III. Die Standlinic braucht eigentlich nurin dem Falle würklich gemessen zu werden,wenn man auf dem Meßtische, ausser der lägeder Punkte a, k, L, ci, e gegen cinande,such ihre Entfernungen verlangt.

Verlängt man bloß die Lage der Objecte/t, IZ, dl, O, gegen einander, so brauchtman die Staudlinie nicht wirklich zu messen,weil das Verfahren des 184 §. mithin auchdes 2gi tz, welches aus jenem Herfliesset, einewillkührliche Standlinie zum voraussetzt,folglich sich auf keine bestimmte Größe dersel-ben einschränket; und da der verjüngte Maaß-stab, gleichfalls willkührlich ist, so kau manauch tz, von beliebiger Lange nehmen; dennts laßt sich allemahl ein verjüngter Maaßstabgedenken, auf dem st; so viele Theile fassenwürde, als die willkührliche Standliniebuch der Meßkctte hält.

Wäre die Standlinie nicht unmittelbargemessen worden, sondern eine andere Linie,z. C- LL, st kan man daraus den Maaßstabßtt der Figur adcste auf dem Meßtische auffolgende Art finden. Gesetzt/ LL sey Z5 Ru-

khest