642 Ausdehnung expausibeler Flüssigkeiten.
Ueberein Stimmung beider beobachteten, wodurch sic sich 211der Folgerung berechtigt glauben, dafs die Daltonschelly.poihese, obgleich sinnreich, dennoch mit der Erfahrungnicht übereinstimmend sey.
Somit wären also die Gesetze der Ausdehnung expansi-heler Flüssigkeiten durch die angestrengten Bemühungen derPhysiker gleichfalls in einem hohen Grade der Vollständig,heit aufgefünden. Weniger ist dieses unstreitig der Fallbei der gleichfalls durch Ualton und Gay - LÜssac aufge.stellten Behauptung, dafs alle Dämpfe ohne Unterschied sichglciclnnäfsig und genau wie die permanenten Gasartcu ans-dehnen sollen. Hiermit stehen nämlich die oben angegebe-nen sehr genauen Beobachtungen von Luz, Schmidt undFlauc, EIICUES im Widerspruche, auch habe ich selbst 1 dasGegentheil gefunden, obgleich die Ausdehnung des Wasser-dampf'cs derjenigen, welche der atmosphärischen Luft eigenist, sehr nahe kommt. Es bedarf daher noch einerlleiheccnaucr Versuche, um hierüber bestimmt zu entscheiden.Was sich theoretisch nach Gründen, ans dem 'Wesen derW arme hergenommen, hierüber sagen läfst, ist unter demArtikel: Härme abgchandclt.
Ist diesemnach die Ausdchnug der permanent elastischenFlüssigkeiten, und der Dämpfe für den Zustand ihrer Ex-pansion mit den Temperaturen glciclnnäfsig wachsend, wiemindestens für die crstcren innerhalb der angegebenen Gren-zen keinem Zweifel unterliegt, und kann man den CocfQ-cicnten der Zunahme des Volumens so annchmen, wie erdurch Gay - LÜssac bestimmt ist, wofür bis jetzt nochüberwiegende Gründe entscheiden, so läfst sich die durchWärme verursachte Veränderung des Volumens hierbei ebenso leicht, als heim Quecksilber berechnen. Ist nämlich dasVolumen = V für t Grade der Temperatur gegeben, unddieses auf das Volumen = V ; bei F Graden zu reducircn,so ist allgemein für Grade der C. Scale V' =■ V (l -j- 0,00375(F — t)), für Reaumiirsche Grade aber istV' = V (l-f 0,0 040875 (F — t)) und für Falircnheitscheendlich ist W = V (i -f 0,002 0833 34 (F — t)).
M.
1 Munckc Physikalische J. ii6. ff.