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Familien-Chronik der Herren, Freiherren und Grafen von Kielmansegg
Entstehung
Seite
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Beilagen.

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der Sache selbst Sie auch die lateinische Sprache ad elegati-tiam usque excoliren mögen. Wobey die cognitio historiarumtarn universalis (welche stetig zu repetiren ) quam particulariscujusque loci, welche Sie bey dieser, Gott gebe glücklichvorhabenden Reise betreten mögten, imgleichen Mathesis,Geographiae vnnd die Ihnen anuerwandte Wissenschafftenmit abgemüssigtem Fleiss an Handt zu nehmen, hiernegstwirt von nöten sein, dass Sie dem studio Juris, zu forderstprivati, für izo embsig obliegen vnnd demnach anfenglich dieInstitutiones Juris zur Handt nhemen, vnd nach deren Ver-anlassung und des Hoffmeisters Erinnerung, die vera et solidafundamenta Juris Civilis in succum et sanguinem vertiren,stetig vnnd vnauffhörlich repetiren, ruminiren, damit Sie ohnAnstossen auff des Hoffmeisters Begehren, singulos tituloset paragraphos memoriter benennen, auch wass darin ent-halten, erkleren können, vnd damit Sie desto bessere Ge-legenheit überkommen, obbesagte vera principia recht zufassen, so haben Sie hierbey den Commentarium Vinii, be-nebenst der Synopsi Institutionum Schultzen zu lesen, ethoris successivis bey sich fleissig zu erwegen. Wan Sie alsodamit vorberegter massen fertig, haben Sie zu weiterer Er-langung solcher Wissenschafft zur handt zu nehmen des Bern-hardi Scottani Examen Juridicum, bey dessen tradirnng dandieses insonderheit zu beobachten, dass negst angehöreterdes Hoffmeisters Anleit- und Erklerung singula capita alsovnnd derogestaldt zu Herzen zu fassen, damit vf des Hoff-meisters Befragen, (gestalt es dan per quaestiones abgetheiletvnnd dahin gerichtet) von allen darin enthaltenen Dingen,gute Rede vnd Andtwordt, vnd so viel immer müglich ipsis-simis Authoris verbis, geben können. Ebener massen habenSie zu gewissen Stunden, beuorab bey dieser guten Gelegen-heit in Italien, da Sie das regimen Ecclesiasticum zugleich mitbeobachten können, die Institutiones Juris Canonici mit best-möglichem Fleisse nach Guthachten des Hoffmeisters abzu-handeln, auch dabey sich ebenmessig also zu verhalten, da-mit Sie ohne haesitation ihre Meinung an den Tag gebenvnd so oft es begehret wirt, dem Hoffmeister erklerenkönnen. Solte auch sonsten etwas weiter hierin gegangenvnd die praxis hodierna Romana in diesem Fall, ebener