Beilagen.
681
Articuln, alles Ihres innhalts vnd begriffs für sein Persohn, wieauch, was die Erbliche Freiheiten anlangt, Sie alle oberzehltermassen nit hindern noch irren, sondern sie deren in allen vndjeden Ehrlichen, Redlichen, Adelichen vnd Ritterlichen Sachen,Handlungen vud geschafften inner- vnd ausserhalb Gerichts aller-dings geruhig vnd ohne irrung gebrauchen, geniessen vnd gäntz-lich dabei bleiben lassen, darwider nicht thuen, noch das iemandtsandern zu thuen gestatten, in keine weis noch weeg, als liebeinem ieden seye Vnser vnd des Reichs schwere vngnad vndstraff vnd dartzue ein Pöen, nemblich Fünfftzig Marckh löttigesgoldts zu vermeiden, die ein ieder, so offt Er fräventlich hier-wider thette, Vns halb in Vnser vnd des Reichs Cammer, vndden anderen halben theil vielgedachtem Dodor Johann AdolphKielman, seinen Ehelichen Leibs Erben vnd derselben ErbensErben, so hierwider belaidigt wurden, vnnachlässlich zu bezahlenverfallen sein soll. Doch andern, die vielleicht dem vorbeschriebenenAdelichen Wappen vnd Clainoth gleich füehrten, an Ihren Wappenvnd Rechten vnuergriffen vnd vnschädlich.
Mit Vrkhundt diss Brieffs, besiegelt mit Vnserm Kaiserlichenanhangenden grossem Innsigel, Der geben ist in Vnserer vnddess heiligen Reichs Statt Regenspurg den zehendten Tag dessMonaths May Nach Christi Vnsers lieben Herrn vnd Seeligmachersgnadenreichen Geburth, im Eintausend Sechshundert Ein vndVierzigsten, Vnserer Reiche, dess Römischen im Fünfften, dessHungarischen im Sechszehendten, vnd des Böheimbischen imVierzehendten Jahre.
Ferdinandt
V 1 :
Ferdinandt
Ad mandatum Sac: Caes:Maiestatis proprium.Johan Söldner
(Anhangend das große Reichssiegel in vergoldeter Kapsel.)