Beilagen.
667
folgender Seithen gemahlet vnd mit Farben eigentlicher aus-gestrichen ist; thuen das, Erheben, Würdigen vnd setzen Sie alsoin den Standt vnd Gradt des Adels, Adlen, gesellen, gleichenvnd füegen Sie auch zu der Schaar, Gesellschafft vnd Gemein-schafft Vnserer vnd des Heiligen Reichs, auch anderer VnsererErbkönigreich Fürstenthumb vnd Lande rechtgebornen Lehens-,Thurniersgenoss- vnd Rittermässigen Edelleuthen, Verleihen, geben,gönnen vnd erlauben Ihnen auch obberüert Adelich Wapen vnd
Clainoth also zu führen vnd zu gebrauchen, von RömischerKaiserlicher Macht Vollkommenheit hiemit wissentlich in Crafftdiess Brieffs Vnd mainen, setzen vnd wollen, dass nun fürbashinobbenannter Dodor Johann Adolph Kielman, seine Eheliche LeibsErben vnd derselben Erbens Erben, Mann- vnd Weibs-Persohnenin ewige Zeitt rechtgeborne Lehens-, Thurniersgenoss- vnd Ritter-massige Edelleuth sein, von menniglich also geheissen vnd allerOrthen vnd enden, in all vnd jeden Geist- vnd Weltlichen Händeln