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Familien-Chronik der Herren, Freiherren und Grafen von Kielmansegg
Entstehung
Seite
665
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Beilagen.

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Vns vnd dem Heiligen Römischen Reiche, auch Vnserm löblichenHauss Österreich in aller getreuer Dienstbarkeit vnd vleiss ver-halten. Wann wir nun gnediglich angesehen, wargenomben vndbetrachtet, die Erbarkeit, Redligkeit, sonderbare Adeliche Sitten,Geschickhlichkeit, Tugendt vnd guette Vernunfft, auch altes guettesehrliches Herkommen vnd Geschlecht, darein der Ersam Gelehrte,Vnser vnd des Reichs lieber getreuer Johann Adolph Kielman,Fürstlich Schlesswig-Holsteinischer Rath vnd beeder RechtenDoctor, vor Vnserer Kaiserlichen Persohn, sowohl von theils Vnserngeheimben vnd anderen Räthen vnd Reichs-Ständten, alss sonstenmehr ftirnemben Orthen berüembt worden, auch die angenehmegetreu, gehorsamb, nützlich, willig vnd vnuerdrossene Dienste,welche seine Vorfahren vnd nahe Anverwandten dem HeiligenReiche vnd dessen ansehentlichen Gliedern, fürnemblich aber er-melter D r Kielman für seine Persohn in den FürstenthümbernSchlesswig, Holstein, Stormarn vnd Dietmarschen hohen vndnidrig Standes-Persohnen eine geraumbe Zeitt, insonderheit etz-liche Jahre nunmehr an einander dem Hochgebornen FriederichenErben zu Norwegen, Regierenden Hertzogen zu Schlesswig Hol-stein, Stormarn vnd der Dietmarschen, Grauen zu Oldenburg vndDelmenhorst, Vnserm lieben Oheimb vnd Fürsten in wichtigenLegationen an Vnsere Kaiserlichen vnd anderen auswerttigenKönigen Höffen, auch ietzo auf alhiesigem allgemeinen Reichstage,zu obgedachtes Hertzog Friederichs zu Holstein L:, auch Vnsermselbst genedigsten Belieben vnd Wohlgefallen mit guettem rhuernvnd dexteritet lobwüerdig erzeigt vnd bewiesen, noch täglichohne vnderlass thuet vnd hinfüro eusseristen Vermögens zu er-zeigen gehorsamist ehrbiettig ist, auch wol thuen kann, mag vndsolle. Derowegen vnd damit gedachter D r Johann Adolph KielmanVnser Kaiserliche Gnad im werckh spüehren, sich auch demselbendesto mehr erfreuen vnd würcklich gemessen möge, Alss habenWir mit wohlbedachten Mueth, guettem Rath vnd rechtem Wissen,aus vielen Vnser Kaiserlich Gemüth darzu bewegenden vhrsachenIne D r Kielman proprio motu vnd aus selbst aigener Bewegnus,diese besondere gnad gethan vnd Freyheit gegeben vnd Ihne sarnbtallen seinen ietzigen vnd künftigen Ehelichen Leibs Erben vndderselben Erbens Erben, Mann vnd Weibs-Persohnen, in ewigZeitt in den Standt vnd Grad dess Adels Vnserer vnd des HeiligenReichs, auch anderer Vnserer Erbkönigreich, Fürstenthumben vnd