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Familien-Chronik der Herren, Freiherren und Grafen von Kielmansegg
Entstehung
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BEILAGE NO. III, 1.

(Zur Textseite 264 ff.)

Die Herzoge von Schleswig-Holstein-Gottorf.Begründung und Wachstum des Staates; Schloß Gottorf als Sitzder Künste und Wissenschaften (15441636).

Mitteilung von Louis Bobe in Kopenhagen.

Auf dem Landtage zu Rendsburg im Jahre 1544 unternahmKönig Christian III., Herzog zu Schleswig und Holstein, mit seinenBrüdern 1 ) die Teilung der Herzogtümer. Selbst erhielt er dieInsel Alsen, Sundewitt, Stadt und Amt Flensburg, Stadt und AmtSegeberg, Amt Steinburg, die Städte Oldesloe, Krempe-Wilster undItzehoe, sowie die Klöster Reinfeld und Ahrensböek. HerzogHans (der Ältere genannt) kam in den Besitz der Städte undÄmter Hadersleben, Tondern, der Insel Nordstrand, des Törning-lehens, Lügumkloster, Bordesholm, Amt Rendsburg und Fehmern.

Der jüngere Bruder, Herzog Adolph, der Stifter des schleswig-holstein-gottorfschen Fürstenhauses, erwarb nach eigener Wahldie Ämter Gottorf und Hütten, die Landschaften Eiderstedt undStapelholm, die Städte und Ämter Husum, Apenrade, Kiel undOldenburg, die Ämter Neumünster und Trittau, die Stadt Neustadt,die Klöster Mohrkirchen, Reinbek und Cismar.

Der jüngste Bruder, Herzog Friedrich, wurde mit dem Besitzeund Genüsse des Bistums Schleswig abgefunden.

Unter gemeinschaftlicher Regierung verblieben ungeteilt: dieRitterschaft, die adeligen Güter und Klöster (Preetz, Itzehoe,Uetersen und Schleswig) die Rechte an Hamburg und die An-sprüche auf Ditmarschen. Hinsichtlich der Verwaltung bliebengemeinsam: die auf dem Landtage bewilligten Steuern, welche ineine Kasse gesammelt wurden, das Kriegswesen sowie die Zölleauf Gottorf und Rendsburg. Die Gerichtsbarkeit und innere Ver-waltung standen jedoch jedem Landesherrn persönlich zu.

J ) Siehe die beigedruckte Stammtafel.