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Beilagen.
stell bedienen wird, von vns ihme angeschafft, vnd aus dem Ein-nehmeramt nach Ausgang der Jahresfrist bezalt werden solle.
Treulich ohne Gefährde: zu Vrkund dessen haben wir gegen-wärtige Bestallung mit vnsern gewöhnlichen Amts Signeten ver-fertigt.
Actum Wien den 1. Juli 1680.
(L. S.)
(Folgen die Unterschriften.)