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vom heil. Röm. Mich.
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wolle/ hilff lieber GOtt/welcherseind würdeso keck seyn / Teutschland anzugreiffen und zuvcrunruhigen. Und wenn dieses grosse werckbey sriedeus-zelten zu kostbar undunnöthig er-achtet werden wolte/ wiewohl dieser staat vorglückselig zu achten/ der in friedens-Zeiten inkriegs-bereitschafft stehet; so könte man dierixluNion auf die helffte/auch endlich auf ein<zu27t einrichten / und damit die gräntzwestun-gen und paffe am Rhein / der Mose! und derMaase recht besetzen / die artillerie und Maga-zinen darinnen haben/ und mit dem anderncjusrt zu Hause bereit bleiben / also daß bei) ei-nem geschwinden Überfall/ welcher zwartbeysolcher real. Garantie der Reichs-iecurität kaumzu hoffen/ binnen kurtzer zeit eine armee vonIOQVOO mann gleichwol zur Operation employ.ren könte/ und da würden die kreyßausschrei-benden Fürsten und Obersten erst zur rechtenaNivität kommen / und auch innerlich friedeund recht gehandhabet werden können/ eswürde auch / weil doch grosse Herren ihre ab-kaires lieber mit dem degen und Pistolen alsdurch die feder ausmachen wollen/ein schwerdtdas anderein verscheiden halten/ und dasheilige Römische Reich Teutscher nation dasallermächtigste und glorwürdigste Reich seynund bleiben. Die particularia Überlässet manzu derer kriegs-und staats-ve:ständigern reifernvorsinnen und anrath; wiewohl noch viel Was-ser in dem Rhein verlausten wird/ ehe sich einVorschlag finden möchte/ welcher demKayftrund dem Reiche gleich angenehm und zur nach-folge belieblich seyn dürffte/ er werde auchnoch so wol ersonnen/und noch so gut gemeynet.Was bey der Bey der jüngsten kriegs - äsLlaratlOn Wi-lsten der den Rönig in Frankreich / den Heryo-krieA erklä. Sen von ^njou und deren anhänger habenru»g A. 170- Ihre Kayserl. Majestät dero gerechtesten eyfer^le abermahlige friedensbrüche demReichs - convent durch ihre höchstansehnlichecommißion zu vernehmen gegeben/und als nachgepflogener reisten cvnlultationin allen dreyenReichs-colleZü8 geschlossen worden/ob höchst-gedachten König und Hertzog samt dero alliir-„ten und allen befehlhaberen/soldner und un-„tcrthanen/ helffer und helffershelffer (darun-ter Chur-Bayern nahmentlich hernach ge-„nennet) vor Reichs-feinde zu halten / und den„krieg gegen dieselben von Reichs wegen zu 6s-,.csrniren/zu äsclariren und insReich zu verkün-digen / also den der Röm. Kayserl. Majestät„abgenöthigten krieg vor einen allgemeinen„Reichs-krieg zu achten / undJhrerMajestät„mit rechtschaffener Zusammensetzung aller„kraffte/ nachdem exempel etlicher fürnehmen„Chur-und Fürsten/ insonderheit der allocilr-„ten kreyse des Reichs/ welche schon würcklich„ihre macht am obern Rheinstrohme vor der„Haupt - vestung Landau/und unten am Rhein„und der Maase dem feinde entgegen gestellet/„und denselben mit gutem kuccels mit bestreiten„helffen / patriotisch zu allWren/ haben aufbeschehenes einrathen und ersuchen Ihre Kay-serlicbe Majestät die 6eclaration sothanenReichs - kriegs in dero erblanden und de-nen Reichs-kreysen publiciren lassen/ und„von Röm. Kayserlicher macht den Königin„Franckreich/und dessen enckel Hertzog von
„jou, und deren alliirte und helffere vor„und des Reichs feinde/und den krieg vor einen„allgemeinenReichs-krieg erkläret / mit gesm-„nen und befehl an alle Reichsstände mit aller„macht zu concurriren/ sich solcher feinde mit„nichten anzunehmen/noch ihnen beystand oder„Vorschub zu thun/noch unterkommen/ durch-„zug/ Werbung oder anderen unterschleiffzu„verstatten/ vielmehr aber abbruch zu thun/„auf daß das Reich und dessen unterthanen„conlsrviret/ die abgerissenen lande recuperiret„und in vorigen stand denen Reichs- 5un6a-„mental'satzungen gemäß in eccletiallicl5 öc„pvliticis hergestettet/ die gerechte Kayserliche„intentione8 erreicht/ und die feinde zum ge-„bührenden abtrag vor die grausamen schä-„den und leistung künfftiger mehrern sicherheit„angehalten/undendlich ein gemein-nützlicher„reputirlicher friede erlanget werden möchte.„Es sind auch in eben diesem manifest alle des„Kaysers und des Reichs in der obgedachten„feinde civil - und militar - diensten befindliche/„oder sonst sich daselbst aufhaltende lehn-leu-„te und unterthanen von dar ab und insReich„und die Kayserlichen erblande beruffen und„avociret worden; ferner/daß auch weder neu-„ti-alität/ corrsspon6en7, gewerb oder hand-„lung Frantzöisch-oder Spanischer sowohl„wollener als seidener/gold-und silberner/auch„aller andern wahren und manufacturen/wie„auch weinen/ branteweinen/ öl/ gewächse„und sachen imme6iate oder meäiate aus„Franckreich ins Reich gebracht/noch Wechsel„und cvntra-wechsel (bevorab da die cOnkor-„mität mit Engel-und Holland zu erlangen)„verstattet / viel weniger un - oder mittelbare„verständniß mit denenselben/ noch auch„Frantzöische oder AnjouischemimKn oder an-„dere verdächtige Personen von dieser nation„gedultet/sondern alle verboten und abgesch ff-„ftt/die wahren als contraband geachtet wer-ben sollen.
„Wiederum daß kein geträide/ pferde/pul-„ver/ bley/schwefel/salpeter noch andere wah-ren von contrabando ausser Reichs irgends„wohin / auch so gar in neutrale oder freunds„landegeschicket und verführet/ohne/so viel das„letztere betrifft/ ausdrückliche erlaubmß.Daß„keine Frantzosen/ mann-oderweiblichenge-„schlechts/ hoch und niederen/ geist-oder welt-„lichen standes mehr in stifftern/ klöftern und„cvllegiiz oder in diensten angenommen / und„diejenigen / so sich schon darinn befinden/un-„ter gewisser strafe ab-und ausgeschaffet„werden / es wäre denn / soviel die geistlichen„betrifft / daß ihre or6inarii und luperiores„vor derselben unsträffliche con6uite stehen„wolten; und daß/ so viel die weltlichen schon„lange jähre im Reiche feßhafften/ oder der„religio« halber entwichene und von einigen„Reichs-Ständen in schütz auffgenommene„Frantzosen anbelanget / dieselbe ihren herr-„schafften mit unterthanen - pflichten würck-„lich verwandt wären/ und sich im übri-gen Reichs-satzungs-mäßig verhielten.Zn-gleichen daß keinem Temschen erlaubt seyn„solle in Franckreich zu reisen / und gleichwie„die auswärtigen Porentien/ oder auch Chur-,,Fürsten/ Fürsten und Stande des Reichs/
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