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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
Entstehung
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776
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Des Europäischen Hcrolds erste Haupt-Handlung

Autoritätder Kayserbey VenenReichs-versstmlungen

Printzen hinaus / und brachten endlich landeund leute mit der Landes-Fürstlichen botmä-sigkeitan sich. Denn obwohl vorangezeigtermästen ein Kayftr nichts hauptsachliches ohneder Stände vorwissen und berachschlagung zuReichöstättde thun verbunden war/ so hatten doch die aller-und Ärecht wenigsten Stande ihre eigene erbliche territo.der lande, ria.sondern waren noch zur zeit mehrentheils derKaysere hohe Officirer/ ob wohl mit dem jureiullr-ZZu, wegen der ihrer aclmmikration unter-. gebenen provintzien/ Graf - und herrschafften/welche sie auflebens -zeiten zu verwalten über-kommen. Denn was Sachsen/Allemannien/Bayern und Francken anbelanget / da warmehr von ver gewalt und erblichkeit bey ihrenReichs-lehnbaren Hertzogthümern vorhanden/Kayser Carl erfuhr auch mit seinem schaden/daß es dem Wohlstände im Reiche nicht vor-traglich/ wann die unterthanen und ständedem Haupte an macht und gewalt zu hochwachsen/ daher gebrauchte er sich seines Kay-serlichen amts gegen die mißbräuche und ex-celle/beraubre den Hertzog Thaßilo/ wie ober-wehnt/ aller gewalt/und untergabe dessen lan-de gewissen andern Ständen und Grafen/von des Reichs wegen als jure KjagUrztus zusclmmiüriren. Es war auch bey denen gemein-samen placitis eines Kaysers autorität noch sogroß / daß/wann es nicht der Bischöffe amt/ehre und einkünffte anbetroffen/ die Ständesich nicht leichtlich opimatriret; wann die geist-lichen Herren wohl gestimmet waren/ und son-derlich der Ertz-Bischoff zu Mayntz die propo.lltion recht stellete/gienge es bald von statten/öffters aber auch tumultuarisch und cavsliere-mcnt zu/ und muste eine sehr wichtige fache seyn/darüber man mehr als einen tag zubrach-te.

Im kriege hatte / wann einmahl mit demReiche die aeclaration concertirt worden / derKayser das unverschranckte commando: DieHertzogen und Fürsten waren seine lubslter-oen Generals/ denen auch dann und wann dieexecutlOtt der kriegs-vrclres also auffgetragenwurde/^ daß der Kayser nicht dabey war.Vasmüntz-regal hatte er auch allein/ obwohldie müntz - stätte an keinem andern orteals in dem Kayserlichen xalstio seyn durffte.Die Kaysere exercirten das hohe rega! dergeistlichen gerichtbarkeit/ und stunde derPabst selbst auch darunter/als unte: seiner höch-sten obrigkeit. Die Fiscalischen fälle undnuyungen gehöreten durchsReich der Kayser-Neichen hof-kammer zu. Bey auffrtchtungAnd gencht> neuer-oderVerbesserung Veralten geseye/barkeit. wie nicht minder bey erorterung zweissel.haffrcr gerichtsssaile und sprechung der urtelließen dieKaysere dieStände walten/sonderlichwann es martialische Herren waren/ die sichmehr aufden degen als das corpusjuris verstun-Kammer- den. Jedoch hatten ohne Kayserl conkrmatiouund ianÄion die gesetze keine krafft. In sachendieKaysere selbst oder dero ?atrimom2 belan-gend/waren sie nicht selbst richter/sondern über-. . gaben es den Ständen und gelebten hernachFurKentA derselben ausspruchs. So wurden auch die er-mex. seyung derer erledigten FürstenthümerAm lehnst auf Reichs - Versammlungen tractiret; nichtrachnng. weniger die belehnung der sahn und zepter-

AayserlichFriegs^colwmando-

Müntz-regal.

Geistlichehohett.

Jura kisc'l.

fachen ur-tkeilten dieStände.

Ersetzung

lehnen. Es muste ein Kayser die Ständeauch darinnen careßirem wann es an die be-willigungen käme; it. wegen der jährlichen Reichs^,prselenten; am allermeisten aber wann es an bewiT"die bestimmung eines Lucceüorn bey dem ^Rapserthume und anvertheilung der lawde käme. Fremde Botschaffter höreten die Mvrun«Kayser auch gemeiniglich in Versammlung de- A///°t-rer Stände / und gaben ihnen auch samtdenenselben bescheid. In summa/ was zur Was auferhaltung des civil - und mllitar,staats/v//.A^zur geist und weltlichen regierung/was Hütt,zu gemeinsamer wohlfarth / Hoheit undreputstion, zu guter policep/ zum auffneh-men der uncerthanen / zur Handhabungder gerechtigkeit gedeihen konte/das al-les überlegten die Rapser mit denen geist-und weltlichen Standen /und zwar ohnegroß aissurst und weitläufftigkeit/ daß manin wenig tagen zu einem abschied gelangenkonte/ wie solches obangezogener Lehmannin seiner Speyerischen chronicke in deszwey-ten buchs xxxix capitel ausführlich) beschrie-ben hat. Denn die Fürsten und Reichs-Menagentags-fähige erschienen in Personen ohne pracht/ AKverhandelten mündlich alles 6e pis.cvnsulm^

no, und war der lkutuz publicus dadurch in vielwege glückseliger / als bey folgenden zelten;war der Lanäicjgms Iwxerii noch unmündig/ sosetzten Lhme die Stände Vormünder/ wie dasunmönwexempel K. Ludwigs A. 9O0 ausweiset/Kavier wdem auf dem Reichs-tage zu Dorchheim"'""^Ertz-VischoffHatto zu Mapny / und Her-zog Otto zu Sachsen zu Pflegern und Vor-mündern auch Reichs - Verwesern verord-net worden.

Als hernach das Teutsche Königreich Reich«dem HauftSachsen durch ordentliche wähl der K"?"fünffnationen/Francken/Thüringer/ Sach- neu SW.sen/Schwaben und Bapern/(denn die Sla-schcn Ka?-ven oderlVenden kamen nur unter denen 0t-tombus zu des Reichs unterthänigkeit/daKayf.

Otto lii zu erst Hertzog Voleslafen in Po-len zum König machte/ undK. Henrich iv gabzu erst Wratislao in Böhmen/ und K. Frie-drich 1 König Petern in Dännemarck die Kö-nigliche würde; das jus elvitstis haben dochdie Böhmen allein lange hernach erlanget)auffgetragen worden/ hat es eine andere ge-stalt mit dessen Verfassung gewonnen.Die Fürsten hatten zwar unter denen theilsschwachen Kaysern aus des großen Carlsnachkommen auf ihren eigenen nutz gedacht/und die erblichkeit bey ihren landen und Für-stenthümern intenckret/ darüber sie aber untersich und theils mit denen Kaysern in grosseschwäche und dahin verfallen / daß sie zumraube der feinde und derBöhmen hauptsächlichder Hungarn worden/ und viel unbeschreibli-chen jammer/ brand und Verheerung ausstehenmüssen. Die Hertzoge zu Sachsen hattenselbst vor sich bißher ihre lande en louveraiazu beherrschen unternommen/ und denen Her-tzogen in Lotharingen / Schwaben und Bay-ern war es billich/was jenen recht war. Da-her auch Rapser Conrad fürnehmlich bewo-gen worden / Hertzog Heinrichen den finck-ler zur Deutschen Cron auf seinem todbette zurscommencliren / und ihme die miiAMÄ keZm,. ' . welche

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