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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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754
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754 Des Europäischen Herolds ersteHaupt - Handlung

tapfftr gestraft!. Mit denen Juden soll nehmsten. Und da der löbliche ktZZiNrzt nack)

kein dürger oder bürgerin / oder zugehörige/ der reformatio« den Überschuß derer geistlichen

oder ingcfisfine/ oder unttrthanen zu handeln guter wohl anlegen wolte / stifftete er unter

schuldig styn/ ausser was zum täglichen brauch andern die Universität Altorss/ welche sonst

so fort um baargeld erkaufft wird/ und ausge- den rühm hatte/ daß sie mit gelehrten leuten/ be-

nemmen in messen und marckrem In Franck- sonders berühmten besetzet gewesen; und

reich haben sie hergebracht/ daß gegen sie das verschiedene siech - und armen auch andere häu-

neutralität genießen/ welches jetziger zeit aber/ wird doch gleichwohl das Romisch-Catholischesonderlich des evmmercii wegen/ nicht praNici- religions-exercitmm getrieben / und zwar soret wird. Sie haben auch das recht äe non evo^ wohl in S. Jacobs kirchen/ als in S.Elisa-csn^c,, welches zwar/ wie auch das recht der er- bethen Hospital. Und muß sich der GOttcs-sten mlrach/ jetzo vor kein Privilegium zu achten/ dienst in gleicher zeit mit dem Evangelischen an-weil es zurReichs-verfassung gehöretzder Rath fangen / haben auch zu der zeit/ da der Juliani-hat seine austrage vor den städten Mins- sche calender noch üblich war / ihre feste dar-heimund lDeisenburgimkIordgow. It. nach einrichten müssen / zweiffels frey ausdaß in einer meil wegs um die stadt keine veste/ päbstlicher äilpoliNon. In der Dominicanerstadt-recht/marck-recht/oderHals-gerichtt/oder capel! haben die meister-sänger an den fest-auch schenck-stadte ausgerichtet werden soll; die tagen ihre singe - schulen,stadt darss niemand wider willen auffnehmcn/ Das wapeu der stadt ist ein die länge her-ber nicht die bürgerlichen «nera tragen wolle, ab gethciltes schild / in dessen vordem? gelbenDaher bey jetzigen schweren zelten/ und da sich theile der halbe schwache Reichs - adler: Inviel grosser Ade! dahin gezogen hat/ wissen sie dem hintern theile erscheinen drey rothe unddenselben ziemlich mit zu cvlleHiren. weisse zwerch-strassen oder wasser/die Schwa-Macht. Die anzah! der bürgerschafft will man un- dach / Regniy und Schwartzach. Weilgefehr auff lsSOO mann rechnen / und wird aber in denen damahligcn schweren kriegen dieselbige in acht viertheil/darnach in haitpt' stadt Kayser Henrichen IV treu geblieben/mannschafften abgecheilet und allenthalben und sich bey der belägerung so tapffer gewsh-Zute ordnung gehalten. Da nun auch die ret/ daß das schloß nicht gewonnen werdenstadt - kortikcstion nach ihrer art sich in gutem können / hat der Kayser die stadt einer jungftau-stände befindet/ müste gewiß eine grosse ftind- cn gleich gewürdiget/ und ihr ins wapcn einenliche armee dafür rücken/oder die stadt mit ftu- güldnen adler mit dem go ld-gekrönten jung-er und Hunger gewaltig ängstigen/ ehe seldi- frauemhaupte mit schönen gelben haaren imge an eine Übergabe gedcncken würde. lasur - blauen schilde verehret. Daher fälletIrrung mit Was die stadt Nürnberg mit denen Her- die fabel weg/ als ob der Ursprung von den?gräfl.Hause^n Marckgrnftn Zu Brandenburg wegen Weiber-regimcnt herrührete/ welchem diefanden, derBurggruftichendjgn:tätunddeszuih- Nürnberger Herren und männer unterworssenver ftadt gehörigen gebrers vor blutige ie- wären.

rungen in den vorigen zeiten gehabt/ solches ist l v Ulm / ein uhratter ort / war zu KayserzuM theil oben pag. 45^ 5ecz. angeführet wor- Carls des Großen regierungs-zeit Villa Us-den/ es hat auch obbenchmter Herr N)agen- , und also eine Reichs - stadt; weil aber dochseck diese controvers in seiner commLntancm die verfastung im Reiche noch nicht so zur con-tje civitLte dloribsrZa weilläusstig untersuchet/ kommen / findet man sie auch hernachtmd will behaupten / daß/ gleichwie Kays, unter den gemeinen städten/ und weil sie ohneRudolph l Gr. Friedrichen von Aollern mauern war / hat man sie unter die grossenMit nichts anders als gewissen nutzbaren re- Reichs - dörffer gerechnet; hat aber die ehre/galten in und ausserhalb Nürnberg/ keines daß Kayfir Carl der Grosse sich gern alldawegeö aber mit der eerrnori^ - lupcriontat be- befunden / und es dahero in einem alten Ret-liehen/ jene aber insonderheit die in denen chenauischen kloster-bricsse realem villzmWäldern S- Sebald? und S. ^anrenni de- genennet. Die mönchs dieses kiosters habennen Burggrafen zugestandene Nutzungen an diesen Kayfir/ der an fteygcbigkeit gegen klö-Nürnberg käuflich überlajfin worden/ so stehe stsr und stifsser es dem großen zu-auch dem Marckgräfl. Hause keine l.?ndes- vorgcthan/ überredet/ daß wegen seinerundobriakcit über das Nürnbergische te? nconum seiner vorfahren fielen - heil er ihnen dieses lu-zu / könne auch aus der reservirten wildbahn/ stige dorff schcnckte. In folgenden zeiten hatlehn und geleit nicht erzwungen werden/ wel- sich der Abt und kloster - brüder/ vielleicht weilche fslgerungen sodann eine genauere Prüfung diese fielen langst aus dem ftgftuer/ so lustigzu gcwarlen haben dörfften/wann Jhr.Königl. darauff gemacht / daß sie ein schön stück nachMalest, in Preußen in den Fürstlichen Bran- dem andern an die bürger verkaufst / biß Ulmdenburgischen landen und dem Fränckischen endlich gantz frey geworden. Wann solcheskreyße einen festem fuß gefitzet haben wird, geschehen / darüber können sich die beschr. iberDie gefttzs und Verfassung der stadt-rechte ihrer geschichte nicht vergleichen. Zur zeitsind in ein corpus zusammen gedruckt / unter Kayfirs i^oeNzrii 11 war sie zwar unglücklichdem titul der resormiZtion. und rumiret/kam aber bald zu grösser«? flor undRNigiot?. Die reljgion jstEvangelisch/auch die kir- erweiterung/ hatte jedoch noch keine mauern/chen-und schul-Verfassung sehr wohleingerich- als welche erst A.C. 1300 zu bauen angefan-tet / S. Sebald und S. ^oretttz sind die für- gen worden / war aber doch mit einem graben

und