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Des Europäischen Herolds erste Haupt-Handlung
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Prlnceß. Iuliana Louxsa/ geb. den iz kleinen flössen / welche sich in die nord - see aus- fruch^M Ä!
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Inn. 1698. gießen / geben dem lande treffliche bequemlich- des laM
8 Princeß. - - geb. den 7 Sept. 1699 Ihr. keit zu denen commercien/ und daß vermittelst
Fürstl. Gn. erwehlten hierauff A. 17^ ^ur der schiffahrt sie ihr gerrajde / dessen sie grossen
andern gemahlin das Fräulein von Rlei- vorrath zu sammlen pflegen/mir nutzen können
nodt/ welche Ihr. Kayserl. Maj. in den Gra- loß werden. Die Viehzucht ist in dem lande
sen - stand unter dem nahmen Gräfin von gar sonderlich / und" werden sehr starcke und
Sandhorst erhoben. dauerhaffte pferde darinnen gezeuget.
Die noch lebenden nächsten unverwandten Die vorzöge und berecheigungen desV-rzügeMW^^
anverwand- sind deroHerrn Vaters bruders/ Gr.Edzard Fürstl. Ojk-ZrießländischenHauses sind von HiB'''
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teil
Ferdinands/von seiner gemahlin/ Fr. Annen nicht geringer importantz und dahin zu rech- HauA?' M B
Ge länder«nd städts-
vorotheen/ gebohrner Gräfin von Crichin- nen/ daß es sich durch glückliche Vermahlungengen/A.l 668 hinterlassene söhne / dje hochge- mit Hohen Königlichen/Chur-und Fürstl. Häu-bohrnen Grafen und Herren/Herr Edzard fern/wie auch denen fürnehmsten GräflichenEberhard tDilhelm und Hr. Friedrich Ul- geschlechtern alliiret habe. Daß es ferner inrich/Grafen zu Ost-Frießland/zc. deren der der Kilian auffReichs-tägen init Fürstenbergältere A. 1666 jung worden und bey denen Her- dergestalt sltermrs» daß/wenn es mit seinem v«.ren Staaten der vereinigten Niederlande als to zweymah! ^zum Vorsitze und auftuffungGeneral-Lieutenant accommockret ist; der kommen / dem FürstenberKschen hernach erstjüngere aber ist A. 1667 gebohren / und stehet bey der dritten Kllion der vorsig vermöge re-ebenfalls in kriegs- bestallung. ceilus zugelassen werde ; daß es auch wegenOst-Friesi- Die Gstfriesischen länder werden l z mei- der herrschafft Harlingen von allenlen in die länge und 10 meilen in die breite ge- Reichs - anlagen und beschwerungen be-rechnet/ und haben zu gräntzen gegen osten die freyet/ und derenthalben in die^WestphälischeGrafschafft Oldenburg undIeverland/ gegen casse/ oder das coüegium zu Emden / wohinnorden die nord - see / gegen rvesten die Herr- sonsten Ost - Frießland comribuiret / nichts zuschafft Groningen und den Dotiert / und gegen entrichten pflege.
süden das stifft Münster. Die vornehmsten Die Stände des landes/ welche sich mit wbMestädte und schlöffer darinnen sind Emden/ am dem Eckest der freyen Ost-Friesen ihrer altenausfluß der Emst/ allwo ein grosser Hafen/ des- Herrlichkeiten rühmen / haben überaus grossesen sich auch die Chur - Brandenburgische Afri- privilegia und freyheiten / und bestunden vor-canische compagnie zu ihrem handlungs-sitz be- mahls aus den Prälaten/dem Adel/den städ-dienet; Norden/ allwo ebenfalls ein guter see- ten und der bauecschaffe/ die in sieben vog-hafen; Aurich/Berum Friedeburg/Griet- tepen eingetheilet ist; seit der rekormstio«siel/'Iemgumum/ ^.eer/ Mengen/ Marien- aber hat man die Prälaten abgeschaffet. Zh-Hafen/Ohrt/ Otdersherm/ Stickhausen/ rezusammenkünfftesindzweyerley/(i)die-all-Menera und viel andere örter mehr. Esens gemeinen land - räge / welche der Fürst nachaber/ Stedesdorfs und N)ittmunde gehö- ftinem belieben/oder sb offt es dieLandftände derren nicht darunter/sondern sind demFürsten un- nothdurfft erachten / allemahl nach Aurichmittelbar unterworffen/welcher sie zum theil als ausschreibet; jedweder von Adel kan dabey er-Spanisches/zum theil als Geldrisch - Gtaa- scheinen/jedwede stadt aber schicket dazu einentisches lehn besitzet. Im sechzehnten leeulo abgeordneten / bißweilen auch wohl noch einenhatten diese herrschafften noch ihre eigene Her- exrrsoräinar - <Kputirten aus dem klaZilkrat.ren / allein durch absterben Balthasars Diebauren aber senden aus jedweden amte nurzuEsens/zc.des letzten seines gesthlechts/kamen einen/ bey beyden werden die abgefertigten ausselbige A. 1540 an dessen schwester und erbin freyen luffraZiis erwehlet / und zwar hat bey de->Fr.Ännen/ Gr. Ottens zu Rietberg gemah- nen ersten ein jeglicher macht zu vattren / der ei-lin/ und hernach weiter durch verheyrathung nen thaler schavung giebt; bey den letzten aber/Fr.Malpurgis / Gr. Iohannsens zu Riet- wer ein tiemat landes / welches 10 Rheinlän-berg tochter/ mit Gr.Enno üi zu Ost-Frieß- dische ruthen lang und breit ist/besitzet/ so vielland/ an dieses Grafliche Hauß / von welcher nun deren einer hat/ so viel vota kan er auch ab-zeit an man sie zusammen unter dem nahmen legen. Aufdiesen land-tägen nun werden diedes Harlinger-landes begriffen. Weil aber proponirte fachen nach Vielheit der stimmen be-Esens in dem ersten lehn - briefe mit erwehnt schloffen. 2 Das LoüeZium , welches auswird/so mag es etwa diese gelegenheit mit ge- sechs bestehet/ deren zwey vonhabt haben/daß es vor der vermannung etwa dem Adel/zwey von den bürgern und zwey vomeine affter-lehns-herrschaft der Grafen von Ost- bauerstande / und zwar auch nach Vielheit derFrießland gewesen ; die neu-ac^umrten Herr- stimmen erwehlet werden. Dieschafften sind dem heil. Reiche ebenmäßig zu tores von Adel und den bauren behalten daslehn aufgetragen / ingleichen das Reiderland oKKium ihre gantze lebens-zeit/ und ist bey de-obern gH Niedern theils/ welche allesamt zur nen letztern ein nvthwendig regmlltum, daß sieewigen umon der lande und zur pnmoAenia! - re- keine OoKoree seyn dürffen und stets auff demgierung ausgenommen worden/ und da auch an lande müssen gewohnet haben. Hingegen wer-pfandschassten oder andern erbstücken künsstig den die von denen städten alle jähre von neuemnoch mehr erworben werden solte / ist die even- erwehlet oder conürmiret/davon setzetEmden ei-tual. obiation zum Reichs ° lehn und vereinba- nen/ Norden aber und Aurich aiterniren solcherrung zum Fürstenthum auch zugleich mit Verse- gestalt mit einander/ daß jenes zweymahl nachhen und behandelt. einander/ ehe dieses einmahl einen HäwiMrs.DieEms/Leerhe und Oste nebst andern rorsm bestellen kan. Im xr«6cko wird alle
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