Oes Europäischen Herolds erste Haupt-Handlung
oder oblaten austheilet. Und wird diesesamt und pr-eclicar zu erst gefunden in cksrts »en-rici, Bischoffs zu Regenspurg/ A .1278 in mcrro-
poli8^ti;burgenli,beyM Lsrol.6u?re5N.?om. Ill
<3lossi,rii f.io. Sonst Heist auchokiiarius einer/der die Hostien oder «büen verfertiget.
. . . Mit befttzung aber des ledigen stuhls beyNff er' diesem Ertzstiffte hat es diese bewandniß/ daßwehletwer- steige demCapitul jederzeit offen stehe/ undderjenige sich der stuhl-solge zu erfreuen habe/welcher ex ^rcmiodie msjor, über die helffte er-langet/und hat sich das Ertzstifft bißher unterdenen guten theils in der nahe gesessenen Grast,und Herrl. familien dergestalt erhalten/ daß dievielfaltig -mb-rende Oesterreichische und Bay-rische Häuser nicht zugelassen worden / ausserwas mit Heryog Ernsten in Vaxern gleich-sam ein vor alle mahl Vorgängen.
Gerechtsame Unter denen prseminentzen/ welche einemmW priviw Zrtz-Bischoffezu Saltzburg vor andern geist-gratzeiftlben.^^ Fürsten zustehen/ist das prseclicat einesgebohrnen Legaten zu allen Teutschenkirchen / welche hohe geistliche würde Ertzb.Gebhard / gebohrner Graf von Helpen-stein /vom Pabst Hildebranden wegen derihm wider K. Henrichen lv in TeutD)land/durch den bann / und sonsten geleistete vielegute dienste/erlanget / und nachgehends auffalle stuhlfolger clevolvixet und gebracht hat.Wiewohl nun dieses in orcline leßawrum desPabstes die geringste charge ist / indem leZariäe lsrere und die le^^ri conllituti den le^ans narisvorgehen; dennoch hat ein Ertz - Bischoff zuSaltzburg deshalber den Vorsitz vor Mag-deburg pl-Xtenäiret / welchem aber iederzeitwidersprochen worden / biß es hernachdahin kommen / weil nach der rslormsrion dieCatholischen insgesamt durchaus nicht nach-geben wollen/ daß die reformirten Stiffterund derenEvangelische vorstehere vor rechtmas-sige Ertz-und Bischöffe erkant / von Kayserl.Majest. beliehen / oder zu Reichs-Conventenl gelassen werden sotten/ sondern auff ihrengeistlichen Vorbehalt blieben: Krafft dessen mitabtretung von der Catholischen religion/auchdie würde und prabenden uhrthätlich undvon rechts wegen verlohren würden/unbeweg-lich bestanden / daß daher Magdeburg langezeit nicht zu Reichs-tagen s-ämirriret worden/biß man endlich bey dem Westfälischen fne-denschluße aus dergleichen Stifftern eine drit-te art des Fürsten-standes gemacht/ welcheauffeiner qverbnnck sitzen/ und weil Magde«bürg hiestlbst letlion und die vierdte stimmeim Fürsten-Rache zu führen bekommen/ so istSalzburg aufsder geistlichen banckunterdenen geistlichen Fürsten die oberstelle ver-blieben.
Aus diestr ober-stelle haben einige auf denPrimat von Teutschland schließen wollen;wahrists/ daß/so lange als das Ertz-StichtMagdeburg in seiner conlilkentz verblieben/die vorstehere desselben sich ?>-im3tes oder ^6-miniNfÄcvrcs des Primat UNd Et'tz-Stifftsgeschrieben haben. Nach Fer lecularitarionoder annehmung der qualität eines Hertzog-tbums haben sich einige bey Saltzburg mitdiesem titul beliebt machen wollen. Es hatsich aber Saltzburg desselben nie angemaßt/
und als in dem streit mit Passau wegen Lorchetwas von dieses Primats affectirung mit
eingeflossen/ hat der Herr Ertz - Bischoff sichdißfals in keinen dispmat eingelassen/ mitvor-
Äb Saltz-burg i^rimss
Cermsruse,
geben / es werde Lhme bey denen geist-und welt-lichen Herren Ständen/sonderlich denen geist-lichen Churfürsten zur Verunglimpfung nachge-schrieben. Es würden aber auch diese dareinkeines weges gehehlen.
Sonsten gereichet einem Ertz-Bischoffzurprserogzriv, daß er auch in einemKayserlichenHoflager im beywesen der Raxserin mit andie tafel gezogen wird/ dergleichen sonst kei-nem Fürsten geschiehet/ welche nur in abwe-senheit der Kayserin/ oder ausserhalb der re-sident dann und wann die gnade haben / mitdem Kayser an der taftl zu speisen.
AusNeichs-tägenhatSaltzburgmitOester-reich auff der geistlichen banck den Vorsitz undclireÄorium im Fürstlichen Collegio von einermaterie zur andern / so lange als sie währet/iedoch mit dem prsecipuO vorOesterreich/daß esbey iedem Reichs-tage den ansang mache; wiedenn auch ein Ertz-Bischoff im BayrischenKrayß mitChur-Bayern das ckreüoriumver-waltet.
Die erb - amter des Ertz-Stiffrs führen WM«-folgende geschlechter: Das Erbschencken-amt^..^die Grafen von Ahunberg. Die Gra-fen von Thanhausen sind Erb-Truchsessen/die Grafen von Ladron Erb - Marschällen/und die Grafen vonThoring Erb-Kämme-rer. Dessen erblicheschuy-herrenabersindDchndie Ery-Heryoge zu Oesterreich seitheriOs8/da KayftrHenrichlvMarggr.Ernstenzu Oesterreich dergestalt den schirm odervocsrur auffgetragen/ daß er und seine nach-kommen von den einkünfften desStiffts mittheil nehmen sotten. Wie denn eben auch indiesem ckpiomsre der schütz über das alte StisstI^surescum oder Lorch cvnferiret worden. S.Hochfürst!. Gn. titulatur und resideny istschon oben erwehnct worden.
Das wapen desErtz-BistthumsSaltzburg^M.ist einmahl gespalten/ und erscheinet zur rech-ten ein schwacher auffgrimmender Löwe imgelben selbe / zur lincken im rochen eine weißezwerchstrasse / auff dem Helme erscheinet eincreutz/ welches von dem Ech-BischöfflichenHute bedecket wird. Oder/ es ist auch dasschild bloß miteiner Ech-Bsschöfflichen mutzebedeckt / hinter welcher das schwerdt und derBischoffs-stab gewöhnlicher maßen stecken.Die helmdecke», sind zur rechten gelb undschwach / zur lincken weiß und roch gefär-bet.
So ungewöhnlich es sonsten ist/ daß geist-MM,liche Personen weltliche Ritter - Orden anrich-ten/so sehr verwunderte man sich A. 1701 überdie zeitung von Wien/ daß S«Hochfürstl. Gn.zu Saltzburg einen neuen RiterOrdenvonS. Rupert angefangen/ solchen von Ihr.
Kays. Majest. eoakrm-ren lassen/ und an demgedächtniß-tage dieses Heiligen mit großensolennitäten auffgeführet / dabey auch 12vornehme mit demselben beehret/
und ihres bruders söhn/ Gr. Ernst von<^hun / zum commandeur desslben ernennethätten. Indessen ist gewiß /daß diesem Rit-ter-
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