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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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318
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Z'S

Des Europäischen Herolds erste Haupt-Handlung

wesen/ sondern eine conkerentz des Käufers und zweiffeln Ihrer Kays Maj. erleuterung zu su-

des Reichs mit denen kriegführenden Cronen/ chen/sich demüßiget befunden,

dabey unter der ftiedens-Handlung bey rettiru- Dessen allen ungeachtet / so schritten Ihre Diebelch

eion dt.r Pfaltz auch von der conüiwüvn des Kayserliche Majest. dennoch aus überwiegen-"ung gchz

achten LieÄorsts gehandelt worden/ und da es den Motiven den Dec. besagten jahrs zur ^

die unzertheilbarkeitder sache nicht anders ge- solennen lehns - reichung mehrermeldten

litten/ wäre unter andern der p»lluz von der ncundten Chur-dignltät/ und empfingen

neuen Chur-wahl mit zur communicsüon, je- Hertz. Ernsts Augusts Churfürstl. Durch! den

doch nur bcyfalliger weise / kommen / welches neuen Chur - Hut church ihre hiezu bevollmäch-

keine necellit ^reüi reguirenäl cooten5u5 furu- tigte Abgesandten/ Hrn. Otto/ Frepherm

rum importirete. von Groot/ und Hrn. Christoph von

8) Daß dem Fürstl. Hause Lüneburg eine Limpach / mit gewöhnlichen solennitaten;

rechtschaffene remuncrZr.on gebühre/ das hat- worgegen die Abgesandten obbemeldter und

ten Ihre Kays.Maj. und der mehrere theil der einiger anderen geist-und weltlichen Reichs«

Churfürsten erkandt/würde auch von niemand/ Stände / bey derKayserlichen common zu

der die billichkeit und das Vaterland liebte/ in Regensburg die hierbey gedrucktenullitäts-be-

zweiffel gezogen werden können / und da Ihre schuldigung übergaben.

Kays Maj. die legst-vermuthung vor sich hät- Oeclar^tio 5>suIIitati8

ten/daß sie dem Reiche und insonderheit dem ^ ^

Fürsten-Stande nichts pr^juäicirliches anmu- Wegen des d^N DemM r. ^692 ppp-

theten / oder zugehen lassen würden/ so er- gangenen Braunjchweig - Hannoverischen

" ^ ' SÄUS lllvetiuulX. wle solche der Kayserl. com.

fordere der gehorsam und respect gegen dievon GOtt vorgesetzte allerhöchste Obrigkeitdabey sich zu beruhigen. Cs hätte das Fürst-liche hauß aber gleichwohl tn'chts vorrücklichesgechan/weniger schädliche conül-- gegen das

Million den ^ Febr. 169z ioLom-.

ret worden.

Emnach man an selten Fürsten undStanden mit höchster befremd-und be-

Reich geführet/ darinnen müste ihm doch aber stürtzung vernehmen müssen / welcher gestaltdas mcrirum bleiben / daß da Franckreich und das Fürstl. Hannoverische Chur-gesuch amandere Potentzen auf eine dritte parthie im Kayserl. Hofe durch allerhand gethane unab-Reiche angetragen / und vermöge der bekand- läßige ioüantzen dermaßen vorgedrungen/daßten Reichs - ftcyheit das Fürstliche hauß Lüne- aller dißeitigen / so wohl bey Ihrer Kayserl..bürg hätte still sitzen/ die überaus grossen unko- Majcst. selbst mit geziemendem respect bewegt-sten/ volck und andere kriegs-r^u-lirs erspahren lichst und untertbänigst/ als auch anderwär-können/dabey das Reich mit dem msrncws!-. tig hin und wieder gebührend beschehenenconciligeoc allerdings hätte zu frieden ftyn grund-und unwiderleglichen Vorstellungen un-müssen/ solches dennoch seinen patriotischen ey- geachtet / denen alldort lbbliMrenden Fürstl.fer vorwalten lassen/ und über das orämsnum Hannoverischen Ministris am ^den des ver-eine ziemliche macht mit aller zugehör/und dar- wichenen monats Decembris A. 1692 die m-schießung so ansehnlicher summen geldes dem veü-cur über die 9 Chur-würde vermeintlichReiche und der Christenheit zu dienste gcstellet/ ertheilt worden; und dann dekandt/ daß sol-und sich also vor allen andern äiü-n^ua'et hatte: ches verfahren wider die von Käufern zu Kay-welche Verdienste ja weit leichter und ohne fern beschworne und allezeit heilig gehalteneschmälerung der Römisch-Catholischen inter- güldne bull / auch den so theuer erworbenenesse oder deslnürumemlpsciz mit der Chur/als Weftphälischen frieden - schluß / einfolglichleculsrilstioa und erblicher zuschlagung des widcrdes Reichs grundgesi'tze und richtschnur/Stiffts Osnabrück recompenlsset werden kön- als das band/ wodurch Haupt und glieder mitnen. ZuAugspurg sey ziemlichstarck von der einander verbunden seynd/ vororie laufe/ sol-sache geredet worden;daß aber Ihre Kayser- chem »Hm aber und andern äcfecken es inson-licheMaj.auf einem Wahl-tage eine kormsle derheitan denen mäiSka prsßmatica 8snÄiooscommunlcslion. von diesem vorhaben thun so!- Instf. paciz /^rt. 8 festgestellten rechtmäßigenlen / sey wegen abwesen der Fürsten sc proprer fundamental - und essemia! - reguilms, nemlichjncompetentj!,m loci,öccemporl5,auch wegen der an denen nochwendig - vorhergehenden desReichswerfassung so wenig möglich gewesen / sämtlichen heil. Rom. Reichs Churfürsten undals überhaupt sie siclMcht schuldig erachteten/in Ständen heckommenen freyen vernehmen/gut-dergleichen dingen mit allen Ständen räch zu befinden und ausdrücklicher bewilligung undpflegen/und würden sich die Fürsten beschei- coolem hauptsächlich gebricht und erman-den/ daß in dieser sache Jhro von niemand / qe- gelt / sondern inlcüs Sc inviei, lmperü ?nvcipi-schweige von einigen wenigen Reichs - Stän- bus SrZrsrjbuz gantz unvermuthet vorgegangen/den nicht ziel und maße zu geben scy. Gestalt mithin äekcievribus vsriiz reguillm keines wegses denn sthr unverantwortlich wäre / daß mit bestehen kan ; Als befinden sich Fürsten undsolcher i»"imoütät und fast naä)dencklicher reäe- Stände bey ihrer habenden so klaren ge-xiOn auf die auswärtige Potentaten diese vp- rechtsamen / und zumahlen bey der urkundi-Position getrieben werden wolte:c. gen pvüellion vcl (ZUSÜ (worinnen dieselbigsOb nun wohl auf derer Hencn Chur-cippo- sich hauptsächlich gründen / und welcher sienenren rsrioncs so gründlich geantwortet wur- sich zu begeben keineswegs gemeinet seynd)de/stunden sie doch nicht ab/ sondern bemüheten in dieser hochwichtigen/ si> wohl die kormamsich mit Vorstellungen ein und andere Chur- imperü invcttirenden/ als deren besondere ho-Fürsten/ die vorhin das Chur - werck mirbelie- he jurs. pr-eroxsriven und pr»ceäentjen betrefibet hatten/ irre zu machen / daß sie über einigen senden sache / ihrer auffhabenden schweren

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