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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
Entstehung
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176
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175 Des Europäischen Herolös erste Haupt-Handlung

kandt/ wie er sich von Hertzog Arnolden in Es hat aber gleichwohl dieser Witekind unterBayern/ Hertz. Eberharden in Francken/ andern vielen Regalien das jus belli und pscis,HertzogBurckharden inSchwaben/gewaltig samt den meisten landen und leuten behalten/umtreiben lassen müssen/ ehe er sie zu behöriger und auff seine nachkommen gebracht / welcheschuldigkeit und clevocion gebracht hat. Mit darinnen allerdings freyer und fast cum omniHertzogHeinrichen von Sachsen aber wölke es jure rexic», jedoch mit behöriger maße und 6s-ihm nicht also gelingen/welches ihn auch bewo- xso6entz/regieret haben,gen/daß er aus einem widerwärtigen feiner fa- Die geschichte wissen fast nicht gnugsam zumille einen freund zu machen/und dasReich bes- beschreiben / was grosse und bey nahe Köni-fe:zuve:so:gen/auch a!le mißvezständeund blut- gliche autoritär Hertzog Otto der erste zustürtzungen abzuwenden / /elbigen auf seinem Sachsen/ein vater König Henrichs i, in Teut-todbette denen Reichs-Ständen zur Cron vor- schen landen inn - und ausserhalb seiner lcmd-schluge/und zugleich verhinderte / nicht daß er schafften gehabt / und auff seinen Herrn söhnwegen allzugwsiermachtveüeitetwewenmöch- verstammet. Unter denen Sächsischen SachMte/ sich vom Reich gantz und gar abzusondern / Raxsern isi das ansehen und gewalt derund stinenStaat er»5ouveram vo: sich zu führen, übrigen Reichs - Fürsien auch grösser/ und Stand! wMele brm- Lindere Teutsche Hertzoge/ Fürsten/Gra- verschiedene denen Sächsischen Heryogen^^'Wihre Re, Herren / ob sie wohl von denen Fran- in vielen gleich worden: Ja es haben dieDeutschen cken oder Sachsen/ oder auch Schwaben be- Kaysere dlesesDurchlauchtigsten stammes vielMeichezu. zwangen worden / haben sich dennoch nicht neue Fürsienthümer/ sonderlich die Marek-, gantziich unterdrucken lassen/ sondern ihre Graffschaffren des heiligen Reichs coM-Regalien vorbehalten / und sind vielmehr mixet/ und denen Fürstlichen neuen Vasallenin conlbrrlum unius civitatis und zum gesaniren die Regalia lehns - weise übergeben ; denenlands-manns-rechte und Reichs-Standschaff- übrigen/ so ihre lande bißher mehr jurs ks-Zi-te auff-und angenommen/ und ihre lande als in ttrarvs als mit der eigenthümlichen botmäßig-kormam provinciX gezogen worden/ dahin man und herrligkeit besessen/ haben sie dieselben erb-. die Vandalischen und Wendischen Printzen lich mit allen ehren/rechten und gerechtigkeuenNwunden,rechnen könte. Oder es haben ewige bald an- zu lehn gereiche:/und die landes-hoheitallmäh-erhalten sol- fangs von ihren überwindern den Fränckischen lich einzuführen anlaß gegeben,che ju lehn. Königen ihre landschafften in dem guten Welches denn nicht etwa dem Römischen IstdenMvertrauen/ daß sie weniger auffruhr und empö- Reiche zum nachtheil und despeet/ sondern deß- cl)e echGrung erregen/ die lande dem Lorpori des halber heilsamlichgeschehen/ damit die Va--Reichs desto besser caolsrviren/und wider die fallen gegen ihr allerhöchstgedachtes Ober-auswärtigen feinde desto tapfferer beschü- Haupt in schuldigem gehorsam/ treue und ge-tzen würden / zu lehn wieder empjan- wärtigkeit biß auffdarsetzung leibs und bluts/

«ndere aufftrags-lehn auf die poüerität haab und guts erhalten würden / und solche

se/chenck. fortgebracht. Andere hingegen haben we- lehn mit gewisser anzahl leuten zu roß und suß

gen genauer bluts-fceundschafft mit dem verdienen / und deßhalber in steter bereitschafft

regierenden König!. Hause ein oder mehr Her- sitzen/ sich auch der gelegenheit von dem cor-

tzogthümer und Graffschafften/ so dem Reich pore lmpeni gar abzutreten / und mit denen

lehnfällig worden/ alsemgeschenck Zur neu- feinden der Kaysere in Hoffnung mehrerer ho-

en invettitur bekommen/ wodurch ihre macht heit und guter desto weniger bedienen möchten,

so überwichtig gediehen / daß sie die Königs, au- Wiewohl ^ alle und jede Fürsien/ Grasen

toritat nicht allein dann und wann bslancixet/ und Herren nicht gleich so hoch reg-Mret

sondern auch bey zunehmender macht übertrof- worden/ fondern viele ihre macht und völlige

ftn/ und hernach dem höchsten oberhaupte nicht Hoheit allmählig und unter der Hand nach dem

mehr gehorsam geleistet/ als ihnen der conveni- exempel der andern an sich gezogen / worzu die

entz und conjuvÄuren nach gefällig gewesen, mehrmahlige innerliche trennungen im Reiche/

Die fache noch genauer mir exempeln zu be- die Päbstlichen imrigues, die Veränderungen

leuchten/ so geben die geschichte / daß vor Ca- der Kayserl. familien / der Kaysere Ohnmacht/

rolo Magno derSachftn ihre Heerführer und die öfftern imorreZn»» bevoraus der auffdem

kriegs-Könige /ingleichen die Hertzoge inBay- Reichs- tage zu Qvedlinburg A. 1270 beschlos-

ern / Allemannien/ Francken/ Braband/ die sene land-frieden/ und denn endlich der große

Fürsten in Schweitz/Hennegow/ Aqvitanien / Reichs-tag zu Worms Ll.14.9s viel geholffen.

Hasconien/ Provence und andere mehr: in- Und wenn sich gleich dieser oder jener mächtige

gleichen die Land - Grafen in Elsaß / Grafen Kayser in der vorfahren autorität und respect

zu Habsburg/ die Herren zu Bregantz/ Wald- wieder gesetzt / die Stände sich auch hernach

bürg / Königseck und dergleichen in größer anschicken und seiner Majestät mehr unter-

betrachtung und macht gestanden/ welche thanigkeit ^erweisen müssen/hat es doch nicht

nach und nach von denen Francken zwar über- lange gewähret / sondern wegen eingestreuter

wunden/ doch aber zum theil vor sich und ihre vielen Hinderniße und Zurückziehung der schut-

posterität / so lange jemand davon im leben ge- digkeit sich offtmahl noch bey leibzeiten eines

Wesen/ bey der lande und leute regierung und solchen oberhaupts oder wenigstens nach dessen

botmäßigkeit rexularicergelassen worden. Ist tode bey dem eingebrochenen inrerreANO derre-

aber die familie ausgestorben/so sind dielcm- spect nicht wenig wieder veningett/und die fache

de dem Königlichen lehn-hoft vermannet. in andern stand gesetzet/nach und nach aber die

Was hat K^ayftr Carl mit König Witt- Stände zu Kaysern ihrer lande worden. Da-

kindm zu Sachsen vor schwere kriege führen her und weil Churfürsten/ Fürsten und ^vtän-

müssn/ ehe dessen macht gedämpffet worden ? de des Reichs mehr exsrcixen/ als sie vor dem