Druckschrift 
3 (1909) Die Immatrikulationen vom Wintersemester 1709 bis zum Sommersemester 1809
Entstehung
Seite
VIII
Einzelbild herunterladen
 

Seite der Eintragungen des Semesters die Angabe des Jahres und des Rectors, z. B.17SO RectoreDn. D. Car. Andr. Bclio P. P.

Zuerst werden, und zwar immer in einer Columne, streng chronologisch die Inscripti,dann die Depositi nondum inscripti, die an Zahl immer mehr abnehmen, angeführt. Wie dieMatrikel B10, so entbehrt auch Bll jedes künstlerischen Schmuckes und jedes charakteristischenZuges, der die Eintragungen der früheren Zeit auszeichnete. Sie ist lechglich das Werk vonSchreibern.

Nur ein einziges Blatt macht eine Ausnahme. Es bekundet die Immatrikulation der dreisächsischen Prinzen Friedrich August, Clemens und Johann, die im S. 1809 unter TittmannsRectorat stattfand. Die Einzeichnung, in schöner, sich vom Druck kaum unterscheidender Kapital-schrift, giebt das Immatrikulationszeugnis wieder, das jedem der drei Prinzen ausgehändigt wurde.Es lautet:

Quod felix faustumque | Litteris ipsique universitati Lipsiensi \ Deus 0. M. esse iubeat |Serenissimi ac potentissimi Domini nostri \ Findend Augusti \ Regis Saxoniae cet. cet. cct. | DiiFelicis Patris Patriae | Auspiciis et singulari gratia \ Serenissimi Principis ac Domini \ FridericusAugustus i Clemens \ Iohanncs \ Principes Regii Saxoniae | in Album universitatis Lipsiensis |antiquo ritu relati sunt. \ Quod Summorum et eruditissimorum principum \ Mauricii, Georgiorum,Augustorum et Fridericorum | Augustorum \ Exemplo \ Piisque votis factum \ Universitas Lip-siensis | innumerabilibus optimorum principum beneficiis \ per LV secula integra \ mirifice ornata |publice testata est \ Rectore \ Ioh. Augusto Henrico Tittmanno | Theol. Doct. et Prof. Pubi. Ordinär.Reg. Alumnor. Ephoro \ P. P. in Univers. Lipsiensi A. D. X. Cal. Maias \ A. D. MDCCCVIII.

Die Namen der Prinzen sind durch Goldschrift hervorgehoben. Links oben neben dem An-fang des Immatrikulationszeugnisses das polnische Wappen mit dem weißen Adler auf rothem Schild,rechts davon das sächsische Wappen mit den abwechselnd schwarzen und golclnen Balken unddem grünen mit grünen Rauten geschmückten Rechtsquerbalken. Unter Tittmanns Namen seinWappen. Gelbe Blume, mit grünen Blättern umgeben, auf grünem Boden wachsend. Hinter-grund blau, von links Sonne ihre Strahlen auf die Blume sendend. Auf dem Ilelm drei goldneBlumen, die Wappendecken gelb.

Schon in früheren Zeiten ist es vorgekommen, daß der Rector, der nach Abschluß seinesAmtes die Eintragungen zu machen hatte, die Erfüllung dieser Pflicht hinausschob. SeitdemSchreibern die Eintragungen überlassen worden waren, scheint man häufig mit den Einzeichnungenlange gewartet zu haben. Die völlig gleiche Schrift und Farbe der Tinte, die im 18. Jahrhundertwiederholt durch Jahre anhält, legt den Schluß nahe, daß die Inscriptionen von mehreren Jahrenim Zusammenhänge eingetragen wurden. Daß diese Vermuthung begründet ist, beweist eineForderung von Studirenden, die im Jahre 1742 dem Landtage eingereicht wurde. 1 ) Hier heißtes:Daß der Universität sub poena auferlegt werde, beßer vor die Matricul zu sorgen, weil von10 Jahren her kein Student in diese geschrieben steht, und daß solche denen vier Nationen imConcilio jährlich vor gelegt werde, damit sie sehen können, ob es geschehen, und ob sie recht ein-getragen stehen. Denn es bekümmert sich kein Mensch darum, und wir wißen es gewiß, weil wirerst im vergangenen Jahre haben nachsehen laßen. Man sieht daraus, wie sehr die Matrikel,ursprünglich neben den Statuten die wichtigste Urkunde der Universität, an Bedeutung ver-loren hatte.

II. Die Immatrikulationen. 1. Art und Zeit der Immatrikulation. Die Gewohnheit,wonach der Rector erst nach dem Schlüsse seiner Amtszeit, die nur ein Semester andauerte, die

0 Archiv der Universität, Ildschr. ohne Signatur, Punkt XXI.