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Geschichte der Familie Wintgens von Wintgenshof zu Duissern bei Duisburg : im Auftrage Julius und Ludwig Wintgens
Entstehung
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l4. Eine dito auf Berinannus Büchels a 4 pTto. de dato d. ö. Vpril s7ölt ö()<). Eine dito auf Bermannus Bletgen zu Duisseren u 4 pTto. de dato

d, s8. Febr. s7ö2 ftt(>

. Vn baarem Geld ......... ^

Lulvo 6UI-0U6 ealeuli s2 s^8 rx

vorauf bei angestellter richtiger Losung das Loos Lit! V. mir dein altern Bruder JohannLeonard und das Loos Lib B. wir deui jüugeru Bruder Benrich auerfalleu ist.

IVeilen bei nachstehenden Grundstücken und Gapitalien, als auch bey denjenigen, so im In-ventario unserer Großeltern und Vater seel. in fine aufgezeichnet und speeisieieret stehen, einige Unge-wißheit sürwaltet; so ist beliebet worden, daß dieselben nebst den dauon rückständigen und eurrentenMinsen gemein bleiben, mithin des vordersamsten gemeinschaftlich beygetrieben und sodann unterbeiden Theilen verthcilet werden sollen als:

s. Gin Garten bei Düsseldorf vor dem Flinger Thor .... s0t) rx2. Eine Bbligation auf hiesige Gtadt Duisburg de dato d. Bcay s7ö(> öö()

Gumma rx

Dahingegen auch das bei dem ßllrpier-llNacher Vörster zu Bruch zu unsrer Last stehendesTapital, groß öOl) rx ü ö pTto. so bey jetzigen Kriegstroublen zur Bestreitung nöthiger Dlusgabenaufgenommen ist, ebenmäßig gemein bleiben und Interesse sowohl als Tapital gemeinschaftlichentrichtet und abgeleget werden sollen.

"Di Vnsehung des Gilbers, Leinen und übrigen Bkobilien ist verabredet i Da das Gilberalle und das Leinen zum Teil gleich anfangs dieses Kriegs nach Holland in Gicherheit gebrachtworden und die dunkeln Zeiten noch nicht verstatten wollen, sothane Effecten zurück zu lassen,so soll es doch so bald tunlich geschehen und sodann in zwey gleiche Theile gesetzet und durchsLoos vertheilet und allenfalls durch einen Vnhang diesem Theil-Zettul beigefügt werden; gleich wiedie einem jeden nach Anleitung dieses Beeeß zugehörigen Gchristen und Doeumenten extradiret undzu lhändeu gestellet werden sollen. Die gemeinschaftlichen Doeumente und Bentbücher aber soll derselbe,bey dem solche beruhen bleiben, aus des andern Verlangen jeder Zeit zu eommuuieircn haben. Des-gleichen versprechen wir einer dem andern aus Treue und Glauben, wann sich nach dieser Zeit noch etwasergeben möchte, so zu dieser gemeinschaftlichen Erbschaft gehörig wäre, zu derselben allbereits hätteeonferiret werden sollen, solches zu allerzeit treu und redlich anzuzeigen und zur Theilung zu bringen.Dnd da unterm 2c,. Iuly dieses Jahrs bei Bachsehung der Tassa und einer gegen den anderngehabten Forderungen sich gefunden, daß ich der ältere Bruder ls)7 rx s stüb. mehr empfangenals ausgegeben, wie auch Bbalter Boggen mehr erhalten; so soll dem jüngern Bruder ausden zuerst gemeinschaftlich einkommenden Geldern und dein vorhandenen Boggen die Vergütunggeschehen; wogegen auch dem ältern Bruder die Lib B. wegen der angekauften lchife Gewaldrestiereuden sö6 rx, so er bereits ex propriis bezahlet, restituiret werden sollen. Gonsten ist in Vnsehungvon den Grundstücken und Tapitalien, restirenden gemeinschaftlichen, noch nicht berechneten, zumTheil fälligen Zinsen und Bevenüeu und überhaupt iu ^Disehung aller gemeinschaftlichen Bestantenbeliebet und sestgestellct, daß dieselben des vordersamsten beygetrieben und was davon einkommenwird, gleichergestalt unter beide Theile verteilet werden solle»; wobey dann in Betracht der einemjeden anerfallenden Tapitalien pro norma angenommen ist, daß die Interessen davon, so ein halbesJahr nach Blartiny s7ö8 fällig werden, derjenige, der sothanes Tapital durchs Loos erhalten,schon für sich ziehen und genießen; dahingegen so binnen dem halben Jahr nach Blartiny s7ö8erst fällig werden, noch gemein seyn und getheilet werden sollen. Übrigens versteht es sich im Vn-sehung der restirenden Interessen und Mächte von selbsten, daß solche'zuforderst gemeinschaftlichbeygetrieben und getheilet seyn müssen, ehe und bevor der ein oder der andre Theil von den ihmdurchs Loos zugefallenen Erbstücken und Tapitalien in Zukunft das Geringste ziehen und genießenkönne, gestalten dieses alles vorher berichtiget und abgetan seyn soll.

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