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Geschichte der Familie Wintgens von Wintgenshof zu Duissern bei Duisburg : im Auftrage Julius und Ludwig Wintgens
Entstehung
Seite
211
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ckm Übrigen haben obgcm, sämmtliche Erbgenahmen sich barin bester Gestalt rechtensverpflichtet und angelobet., salls ein oder ander Stück abgemeldeter Erbschaft wider Bermuten evin-cieret oder darüber Streitigkeit erreget werden sollte, auf gebührende Denunziation allerdings mitzu vertreten und Emotion für die Zeit von s2 chahren und länger nicht zu leisten,

Dessen zur Wahrheit, Brkund und wahrer Bestätigung haben sämtliche Erbgenahmen diesesin so weit eigenhändig unterschrieben,

Duißbourg, den 20. Iuny l6s)2,

Zleonhard Wintzens, Henrich Wintzens,

Sibilla Heylersigh Buna Maria Wintzens, uns ^sellinger.

Gerhard Hennann Becker,

Ehristina Wintzens,

Diesemnach sind vorzemeldete Erbgenahuten hinwiederum zusammengetreten, und hat einjeder derselbigen die von seinem Loose hinterständizen, wie obgemelt, in Eomnnmion stehen ge-bliebenen Mächte und Renten vorhin abgesprochener und verglichener Blasien zu sich genommen,und ist dasjenige, was ein tbeil den andern überstiegen und mehr gewesen, alsofort mit baaremGelde ausgefolget und egalisiert, auch dabei verabscheidet worden, daß einer an dem andern obg,Erbgenahmen, falls ein oder anderer jflosten der rückständigen Mächten und Renten nicht einkommenoder bezahlt werden sollte, im geringsten keinen Regreß nehmen noch garantiert werden sollte.

Wie dann auch die vorhanden gewesenen Gbligationes und Rentverschreibungen in dieLoose /V D> (l gebracht worden, und ist daraus das Loos E Herrn Johann Leonhard Wintzens, SibillenHeylersigs, das Loos D aber Herrn Henrichen Wintzens, Nnnen Btarien Hetlingers, das Loos (flHerrn Gerhard Hermann Becker Ehristinen Wintzens Ehleuten zum Teil worden; in maßen selbigeLoose litterlich s ^ buchstäblich) Hierselbst inseriert worden und dahin bei sämmtlichen verabschiedet,daß einer dem andern wegen der in gedachten Loosen spezifizierten Obligationen und Rentver-schreibungen die Zeit von acht Zahren und länger nicht gebührend Eviktion leisten wolle undsolle; deren bis primo Mai dahin gerechneten, annoch rückständigen Interessen und Buchschuldenaber solle niemand mehr abgemeldeter Erbgenahmen einige Eviktion und Schadloshaltung vonden andern zu prätendieren haben und die von seinen, Loos nach gedachtem ersten Mai fälligenund noch verfallenden Znteressen für sich haben und behalten.

Das Loos R der Obligationen und Rentverschreibungen,

Freiherr von Bönen zum BergDlbt zu Hamborn , , , , ,

Norpraht,,,,,,,

Dlnnoch wegen Weiderich , , , ,

Bruchs Lehn-Ereditum halb 200 . , 222 20 stüb,

Gropers

Duden ,,,,,,,

sfleter Schumekers 20 , . 2 20

Hermann op den Hövel , , , , ,

Beginnen Kloster ,,,,,,

Stadt Kalkar ,,,,,,,

Wilhelm Naso ,,,,,,

Erkenswick 200 . . 226 28

Kapitel ^

Interessen

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2000

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600

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Rückstand wegen des Zehnten clo unnc> süfls vom Krahnmacher s02

H. Hettermann Nr. 2 puZ 28fl 7 s

Wittib Storms Nr. ts puA s77 s2^

Die Addition ergibt rx -tb stüb,

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