die Mosel und Saar hinauf uach Saarbrücken, wo sie am 8. August die Spuren desersten Kampfes sahen.
Am M- Anaust lies die Ordre ein.' Das Sanitätsdetachement sendet seine zweiteAbteilung nach Überherrn, wo sich der Kommandeur bei der 3. Kavallerie-Divisionunter dem Generalleutnant Exzellenz von der Groben zu melden hat. Der Kommandeurwar Friedrich Mintgens, und diese einigermaßen selbständige Stellung hat er bis zumEnde des Krieaes bekleidet. Gr hatte zwei Abteilungen unter sich: 3 bis 4 Ärzte mitärztlichein Personal und Krankenträgern und sodann Trainsoldaten zur Besorgung derPferde und Magen. Die Aufgabe war, Derbandplätze und Lazarette einzurichten, ver-
wundete auf dein Kampfplatze aufzusuchen, zu labenoder wegzuholen, die in der Tile auf dem Schlacht-felde verbundenen mit richtigein verbände zu ver-sehen, ins Lazarett zu bringen oder zur Lahn zutransportieren, zu sorgen, daß jdserde und Magen inbranchbarem Anstände blieben. Am Ganzen entsprachdie Arbeit seinem Tätigkeitsdrange nur wenig, daer, namentlich vor Metz, meist hinter der Front sichaufhalten mußte; aber er schonte sich nicht, vermiedauch die Gesahr nicht, was er vielleicht gekonnthätte, iiild am k6. Aannar kö<A wurde er zumDivisionskommandeur befohlen, um aus ssiner chanddas Tiserue Kreuz zu empfangen. A
Auch stellte derselbe ihm etwas später folgen-des Führungsattest ans:
Der jdremierleutnant Friedrich Mintgens
Fritz Wintzens. l».n. Landwehrbataillon Geldern ist während des
Feldzugs k8cch?k '"it einer Sektion des Sanitätsdetachements Ar. 3 des 7. Armeekorpszur 3. Kavallerie-Division kommandiert gewesen. Ach spreche demselben gern aus, daßer durch seine Tnergie und militärische Tüchtigkeit das Detachement nicht nur invortrefflicher Verfassung und musterhafter Disziplin erhalten, sondern daß er auch beiden stattgehabten Gefechten und Schlachten, häufig im heftigen Feuer des Feiudes,vorzügliches mit demselben geleistet hat. Dem jAemierlentnant Mintgens ist für seingutes Verhalten das Eiserne Kreuz zweiter Klasse verliehen worden.
Standquartier Thaulnes, 2. März kLcch.
Graf von der Gröben
Generalleutnant und Divisionskommandeur.
') Durch eine Urkunde mit der eigenhändigen Unterschrift des Neusers Wilhelm vom 59. Januar wurdeihm der rechtmäßige Besitz dieser Auszeichnung beglaubigt. Gegenwärtig ist sie in Händen seiner Witwe.