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Geschichte von Arenberg, Salm und Leyen : 1789 - 1815
Entstehung
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392
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392 Schritte Borschs.

überlassen und den Antrag des Herrn Grafen von Schönborn demK. Preußischen Staatskanzler usw. Fürsten von Hardenberg zuzu-fertigen". Schon vor Wochen hatte Borsch dem Nassau-manischenBevollmächtigten in Wien, Freiherrn Hans von Gagcrn, seine Be-stallung als leyenscher Kongreßbevollmächtigter mündlich mitgeteilt; ineinem Schreiben vom 16. November ^ überließ er es Gagerns Be-urteilung,ob es sich überhaupt mit den Ansichten der Kongreß-bevollmächtigten vertrage, den Bevollmächtigten eines neufürstlichenHauses, und besonders des Herrn Fürsten von der Lehen, an ihrendas Wohl des teutschen Vaterlandes zum Zweck habenden SchrittenAnteil nehmen zu lassen", und legte seine Vollmacht in Abschrift bei.Gagern antwortete ihmEw. .. . Erlaß vom 16. d. M. ist gänzlichaußer der Sphäre meiner Entscheidung. Nicht die Bedeutenheit,oder Alt- und Neufürstlichkeit, scheint mir hier den Ausschlag zugeben; sondern das Anerkenntnis der Mächte und der Besitz-stand. Um solche Fragen zu umgehen, Allen Rechte zu reservieren,hat man Niemand zusammenberufen. Immer waren einige abwesend.Auch Lichtenstein ist nicht erschienen. Glanben Sie übrigens, daßdas Wohlergehen der fürstlichen Familie mir am Herzen liegt; so wiedie Versicherung meiner vollkommensten Hochachtung, v. Gagern."

Vom Schicksale seiner Note vom 27. Oktober (s. S. 390) hörte Borschnichts; als er Steins Bescheid vom 3. Dezember (s. S. 391) empfing, glaubteer, die Mitglieder der darin erwähnten Kommission aufmerksam machenzu müssen, daß, wenn die Rückgabe der lehenschen Güter qua Privat-eigentum keinen Bedenken unterliegen könne, solche auch nicht aus demGrund der noch einer Erörterung bedürfenden Frage über Ausübungder Souveränitätsrechte verschoben werden dürfe, weil dies eine gegendie bekannten Rechtsgrundsätze anstoßende Vermischung des liguiäioura illiguiäo enthalten würde. Wenn sich daher diese Kommissionnicht bewogen fände, den Fürsten bei dem ausgeübten Souverknitäts-recht einstweilen und bis zu der über diese Materie ohnedies bald zuhoffenden allgemeinen Festsetzung zu belassen, so hielte der FürstWenigstens die Bitte, die er hiermit an Hardenberg stelle, für hin-reichend begründet:die entsprechenden hohen Verordnungen zu fassen,

^ Akten ustv, Bd. 1. Erlangen 1815.^ Wien, 21. November 1814, e.