NassauischcS Edikt vom 14. November 1812.
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überlassen hatte (s. S. 372), damit auch seine dortigen Untertanennicht länger unter dem Rechtsstreite litten, setzte er voraus, daß manihm jene Rechte in Nassau nicht bestreiten würde, welche die Nhein-bundsakte in Z 27 den Standesherren in ihren der Hoheit eines dersouveränen Bundesmitglieder unterworfenen Ländern zubilligte. Allenvom Herzoge und vom Staatsministerium erweckten Erwartungen aberwidersprach das am 14. November 1812 erlassene herzogliche Orga-nisationsedikt) es kümmerte sich fast gar nicht um das badische Orga-nisationsedikt vom 22. Juli 1807, schmälerte vielmehr des FürstenRechte und behandelte ihn schlechter als die durch die Rheinbundsakteder nassauischen Souveränität unterstellten Häuser Wied-Neuwied,Wied-Runkel und Waldbott-Bassenheim. Das Edikt vom 14. No-vember ließ dem Fürsten von der Lehen nur die niedere Gerichts-barkeit in der Herrschaft Nievern und modifizierte selbst diese noch:eine Beschränkung fürstlicher Jurisdiktion, die weder der Rheinbunds-akte entsprach, noch sich auch irgendwo sonst fand) das Edikt beschnittüberall die fürstliche Souveränität Schmidt sprach dies alles dem her-zoglichen Staatsministerium in einer Eingabe ausdie er in Wiesbadendurch den leyenschen Hofrat Dr. Ducca dem Staatsministerium über-reichen ließ, auf daß sein Fürst Nassau gegenüber „wenigstens ebensowie die übrigen mediatisierten Standesherren behandelt werde"Duccas Berichte aus Wiesbaden lauteten wenig trostreich. Es sei„eine traurige Erfahrung", meinte Ducca „daß die nassauischenStaatsbehörden auch in wichtigen Füllen und ohne Rücksicht derPerson ihr eigenes und des Fürsten gegebenes Wort auf eine unbe-greifliche Weise mit gleicher Leichtigkeit kompromittierten, wenn es demKameralinteresse oder auch nur der Konvenienz entspreche". FürstPhilipp, der trotz des nassauischen Edikts vom 14. November 1812nicht das Mindeste von seinen Souveränitätsrechten aufgeben wollte,drohte sich direkt an den Protektor zu wenden. Cordier aber
' Cordier an Schmidt, Frankfurt, 15. Dezember 1812. (O. Nr. 4483 undNr. 5416. H.W.)
- K. (Nr. 4483. H.W )
° Schmidt an Ducca, Seelbach, 4. Januar 1313. (O.) Schmidt an Philipp,Scelbach, 7. Januar 1813. (K.)
< An Schmidt, Wiesbaden, II. Januar 1813. (Kt. H.W.)