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später an Schmidt si „war unstreitig die honorabelste, indem uns durchdie provisorische Anerkennung der herzoglichen Landeshoheit dochnoch immer freie Hand bleibt, bei einem ganz sicher günstigenAugenblick unsere vorbehaltenen Rechte zu reklamieren". Am 20. Fe-bruar 1809 erließ Philipp an den Herzog zu Nassau die von Cordierverfaßte Erklärung, er überlasse ihm provisorisch die Ausübung derSouveränitätsrechte über die Herrschaft Nievern. Der Herzog ersahaus dieser Mitteilung vom 20. Februar die Annahme seines Vor-schlags vom 26. August 1808 „zur Beseitigung der bisher waltendenMißverständnisse", schrieb dies dem Fürsten ^ und gab sofort Auftrag,in Nievern die provisorische Trennung der Hoheitsrechte von denstandesherrlichen Rechten mit den leyenschen Bevollmächtigten vorzu-nehmen. Der Rat Barth wurde zur Führung der Sache nach Wies-baden geschickt und hier sehr gut aufgenommen; „der Fürst glaubteum so mehr beruhigt sein zu können, als des Herzogs Antwortbriefvom 3. März 1809 Gesinnungen ausdrückte, die der angestammtenGerechtigkeitsliebe Seiner Herzoglichen Durchlaucht vollkommen ent-sprechen und ganz dazu geeignet sind, auch den leisesten Zweifel überirgend einen Eingriff in solche Rechte, welche mit dem Besitzstand unddem Eigentum Seiner Durchlaucht des Herrn Fürsten auf das engsteverbunden sind, vollkommen zu beseitigen" auch gab der Staats-minister Freiherr von Marschall an Barth, der als fürstlicher Bevoll-mächtigter am 17. Mai 1809 in Wiesbaden ein Promemoria über-reichte, die beruhigende Erklärung, dem Fürsten bleibe nicht nur dieStandesherrschaft über Nievern, sondern es solle die badische Erklärungvom 22. Juli 1807 ^ bei der Ausscheidung der damit verbundenenRechte zur Beseitigung aller weiteren Diskussion zu Grund gelegt werden.Philipp nahm die badische Erklärung als Norm anstandslos an °, dochblieb die Sache bis 1812 unerledigt.
' Frankfurt, 1. Februar 1813. (O., e,)
- Biebrich. 3. März 1809. (K. H W.)
° Schmidt an das nassauische Staatsministeriuni, Ende 1812 (ohne Datum, K.Nr. 4483. H.W.)
^ Drittes Organisationsedikt des Großherzogs Karl Friedrich von Baden, überdas Verhältnis der Krone zu den Standesherren, voll Milde und reich an Zugeständ-nissen für letztere.
° Schmidt und Hofrat Ducca an das uassauische Staatsministerium, 3. Märzund 7. April 1813. (Kt. H.W.)