Die Gräfiu-Vormiinderin Marianne. 28?
blickender Verstand, ihre Förderung der Bildung, ihre Frcigiebigkeit.Anstatt wie so viele gleichzeitige „Principions" ihre Tage in Nichtig-keiten und kostspieligen Liebhabereien zu verbringen und die Affen vonVersailles und seinem „Sonnenkönige" abzugeben, war Marianne einedeutsche Landesmutter. Ohne tiefes Wissen zu besitzen, huldigte sie,dem Zeitgeiste entsprechend, besonders der Philosophie und den Natur-wissenschaften- sie sammelte Naturalien, besonders Muscheln undMineralien, hatte im „Schlößchen", ihrem Witwensitze eine wertvolleBibliothek, hegte ausgesprochene Vorliebe für Künste und Wissen-schaften und gehörte als Ehrenmitglied der 1770 gegründeten Physi-kalisch-ökonomischen Gesellschaft in Heidelberg an. Schon 1775 unter-handelte sie mit den Rekollekten, den Franziskanern der rheinischenOrdensprovinz (s. S. 287), und in deren Sekundärschule absolvierte mandie höheren Studien; diese Schule wurde bald sechsklassig und erhielt1782 einen philosophischen Lehrstuhl, den Marianne mit einem halbenFuder Burweiler Wein dotierte 2; talentierte Knaben erhielten Stipen-dien, Schulmeister wirkten überall, aus der gräflichen Privatkasseunterstützt; zwei französische Schwestern unterrichteten die Blieskastele-rinnen an Trivialmädchenschulen wie die Töchter der Vormünderin-Negentin selbst. Die Schulordnungen Mariannens vom 16. Mai 1786,14. Juli 1787 und 19. Januar 1789 zeigen große Verwandtschaftmit der Allgemeinen Schulordnung des berühmten Propstes JgnazFelbiger und bekunden männliche Strammheit. Bei Neubauten wurdefür gut ventilierte Wohnungen und gutes Wasser gesorgt; Kirchhöfeuni die Kirchen und Beisetzungen in den Kirchen wurden verboten, einFriedhof vor der Stadt Blieskastel wurde 1784 eingeweiht; derLuxus bei Leichenfeiern wurde streng geahndet. Im Jahre 1786 er-ging eine genaue Marktordnung, die zum Teile heute noch geübt wird.Vieh- und Geldhandel waren meist in Händen der „Hebräer", aufVerbot Mariannens durfte nun kein Untertan ohne Anwesenheit einesGerichtsbeamten mit einem solchen handeln oder ihm einen Schuld-schein geben; hingegen verbot sie auch, die Juden zu belästigen, wennsie keinen Anlaß zur Klage boten. Sie erließ eine Gemeindeordnung,schaffte Zehnten und Besthaupt ab, ließ das Land durch den Geometer
i Jetzt Amtsgerichtsgefängnis.
- Dekret vom 13. Juli 1782 (Eid).
Klein ich IN id t, Arenberg usw. 19