Not dcs salmischcn Hauses.
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Rcliquienkästchcn mit stinkenden Knochen, denen man tollerweise dieMacht zuschrieb, Regen oder schönes Wetter zu gewähren, endlichtausend Mark Silberzeug, das die Tempel zierte, in denen der be-trügerische Pastor die Gott zugewendete Anbetung für sich annahm,werden, im nationalen Schmelztiegel gereinigt, sich in Bargeld zurErhaltung der Grundlagen der Republik verwandeln; wenn unser un-brauchbar gemachtes Erz und unsere herabgenommeuen Glocken nocheinen Ton von sich geben sollen, so wird es der jener Blitze sein,welche, Feuer speiend, den Satelliten der Despoten den Tod bringenwerden. Bürger Gesetzgeber! Für Republikaner hieße es wenig,Euch nur elendes Metall anbieten zu können; ein Euer und ihrerWürdigeres Angebot war das, welches die Montagnards im ehemaligenFürstentum Salm vor der Aufnahme in die große Familie mit demLeben ihrer Kinder der Nation machten: denn eine große Anzahl vonihnen kämpften vor der Munion vom 2. März unter ihren Fahnenund die übrigen flogen auf den ersten Ruf herbei. Dem Datum nachsind wir unzweifelhaft die letzten Franzosen, was aber den Bürgersinnund die Vaterlandsliebe betrifft, wie viele lassen wir da hinter unszurück! usw."
Für die schwere Artillerie des oberrheinischen Kreises wurdendurch Kreisbeschluß vom 6. September 1793 24 000 rheinische Guldenans die Kreiskasse übernommen; bei der Verhandlung darüber inFrankfurt, am 22. Januar 1794 erklärten die Gesandten von Salm-Salm, Salm-Kyrburg und den Rheingrafen die Summe zwar fürnötig, doch konnten sie jetzt nichts dazu leisten, und der Gesandte vonSalm-Kyrburg und den Rheingrafen hielt eine Bewaffnung rechts desRheins jetzt für undenkbar 2. Einige Kompagnien „der königlich fran-zösischen Prinzen-Armee" erzwangen Quartiere in salmischen Orten,Konstantin mußte ein Regiment für sie ausheben, die bourbonischenPrinzen blieben ihm Hz Million Frank schuldig und er mußte sichbei Juden Geld leihen Das rheingräfliche Haus beleuchtete ineinem Aktenstücke ^ vom 14. März 1794 in Wetzlar seine Notlage,
1 Diktat vom 3. Februar 1734. (viotata Lipoutina. Kasten blau 38l.Akt III. G.St.Mn,)
- Session vom 3. Februar 1794; Diktat vom 21. Februar. (Ebenda.)
^ Über seine Verhandlungen mit Ehrmann, s. Z.A.
^ „Zuverlässige Darlegung der dem wild- und rheiugräflichen Hause und Lande
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