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Geschichte von Arenberg, Salm und Leyen : 1789 - 1815
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Einverleibung Arenbergs.

der Mündung der Lippe in den Rhein bis zur Stadt Lauenburg ge-zogen, und was nördlich dieser Linie lag, wurde einverleibt Unterdie derart annektierten Lande gehörten der größere Teil des Herzog-tums Arenberg und die salmischen Staaten.In Ansehung des Art. 1der Konstitutionen vom 13. Dezember 1810 und der Dekrete vom26. Dezember 1810" verfügte ein kaiserliches Dekret vom 22. Januar ^1811 ^ die sofortige Besitzergreifung der Grafschaft Meppen und desTeiles der Grafschaft Dülmen im Westen einer Linie, die vom Zu-sammenflusse der Lippe und des Rheins bis Haltern und von Halternbis zur Ems führte; alle Einnahmen und Steuern aus diesen Gebietenflössen vom 1. Januar 1811 an in den kaiserlichen Schatz. DemHerzoge von Arenberg verblieben seine Allodial- und Privatgüter,Mobilien, Immobilien und Rechte, er erhielt Rang und Vorrechteeines französischen Herzogs, und ein Majorat von wenigstens 200 000Frank sollte gebildet werden. Bacher sollte als Regierungskommissarmit einer Kommission die Entschädigungssache regeln. Der BezirkMeppen wurde, 81680 Seelen stark, laut Dekret vom 27. April1811 dem Departement Oberems zugeteilt

Sobald Schmauß von Napoleons Verfügungen hörte, war jede ^Diskussion über seine Vollmachten für ihn zwecklos.Fast drei Viertelder Besitzungen des Herrn Herzogs und Fürsten von Arenberg, meinesHerrn", schrieb er an Champagny Zsind dem französischen Kaiser-reiche einverleibt worden; das Land Recklinghausen, welches noch zumBund gehört, wurde ihm belassen. ... Es gibt im Rheinbunde Fürsten,deren politische Existenz weniger alt ist als die des Hauses Arenbergund deren Besitzungen vielleicht nicht so bedeutend sind wie das LandRecklinghausen. Seine Majestät der Kaiser und König wird ihnendenselben Schutz gewähren; es ist aber möglich, daß bei dem gegen-wärtigen Stande der Dinge das Land Recklinghausen wegen seinergeographischen Lage einem anderen Fürsten besser passe und daß es

^ Kleinschmidt, Geschichte des Königreichs Westfalen, Gotha 18S3. »

- 1. 6. ä..L. K. des Dekrets. L..N.

° Die Stadt Meppen hatte damals 6357 Seelen. Laut Dekret vom 26. De-zember 1811 gehörten fortan zwei arenbergische Kantone zum DepartementWestliche Ems. (Winkopp, Der Rheinische Bund. Bande 13 und 20. Frank-furt/M., 1811.)

^ Paris, 18. Dezember 1810. (O. I. 6. L..L.)