Der Rheinbund.
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sich neun Jahre hindurch befunden hatte." Prosper Ludwig glaubtees seiner Selbsterhaltung schuldig zu sein, „diesmal nicht lang zuberatschlagen"; ehe er noch den Inhalt der Bundesakte kannte, „hatteschon ein (Ret' äs äivision au Ministers äss relations exterieuresfür ihn unterzeichnet" Für Prosper Ludwig wie für das HausLehen unterzeichnete am 12. Juli 1806 in Paris der Divisionschefim auswärtigen Amte Durand (Durant) St. Andrch ein GünstlingTallehrands 2; des Herzogs Ratifikation unterzeichnete Stock auf seinenBefehl am 19. Juli in Paris und sein Geschäftsträger, GeheimratBaron Schmauß von Livonegg, tauschte am 20. Juli in Münchendie Ratifikation mit Berthier aus Zum souveränen Mitgliede desRheinbunds erklärt, nannte sich Prosper Ludwig fortan „Wir vonGottes Gnaden regierender Herzog von Ahrenberg, souveräner Fürstzu Recklinghausen, Dülmen und Meppen, Grande von Spanien1. Klasse usw." 2. Der Artikel 24 der Rheinbundsakte erteilte ihmdie Souveränität über die früher münstersche Grafschaft Dülmen undordnete ihm so den Herzog von Croy-Dülmen als Standesherrnunter 6. Laut Artikel 38 stellte er 379 Mann zum Bundeskontingente;als Seelenzahl seines Landes gab Freiherr von Hertwich in seinenstaatsrechtlichen Abhandlungen im Mai 1807 58 700, Hassel in seinemstatistischen Grundrisse 58 600 anwährend eine statistische Übersichtvon 1810 das Herzogtum auf 50 Quadratmeilen mit 59 000 Seelenund 300 000 Gulden Einkünften beziffertes
Dem Herzoge war darum zu tun, seinem Hause im fürstlichenKollegium des Rheinbunds den Rang gewahrt zu wissen, den es seitJahrhunderten genoß und den ihm auch der Generalentschädigungs-plan und der Reichsrezeß von 1803 belassen hatten. In einer Notevom 14. Juli 1806, die Prosper Ludwig durch den Großzeremonien-
^ Note des arenbergischen Hauses an den preußischen Hof, Februar 1814. (O.lllaison äRrernber^. Lop. VI. Wiener Kongreß. 1814/15. Nr. 88. G.St.B.)
- O. (Kasten rot. 83. o. 15. G.St.M.)
^ O. (Kasten rot. 88. o. 4., e.)
^ O. (Kasten rot. 38. e. 15., e,)
° I. L. Klub er, Staatsrecht des Rheinbundes. Tübingen 1808.
° P. A. Winkopp, Der Rheinische Bund. Bd. 1. Frankfurt/M., 1806.
'Ebenda. Bd. 3. Frankfurt/M., 1807.
° Lointo äeküarävn, LLtoirs gousralo (tos traitös äo p-rix etc., Bd. 9.Paris, s. a.