IL Unter Sequester.
Brüssel lag an dem damals äußersten Ende der Stadt und dientenun als Sitz des Zentralbureaus der Armeeposten und der Volks-repräsentanten bei der Nordarmee und der Sambre- und Maas-armee Z auf Befehl der Repräsentanten vom 14. Vend^miaire IV.(5. Oktober 1795) wurde aber das Bureau in die Mitte der Stadtverlegt 2.
„Louise Marguerite de la Marck veuve d'Arembergh. Exnoble"kehrte mit einem Passe des Repräsentanten Giroust am 22. Vend6-miaire IV. (13. Oktober 1795) nach Brüssel zurück, stellte sich am25. Vend^miaire dem Nationalageuten der Kommune vor, erklärte, denGesetzen der Republik gemäß leben zu wollen, und wurde durch Ver-fügung der Volksrepräsentanten bei der Nord- und der Sambre- undMaasarmee vom 27. Vend^miaire (18. Oktober 1795) wieder in denGenuß ihrer Besitzungen restituiert Auch der Regierungsrat fandam 25. Brumaire IV. (15. November 1795) die Vorstellungen derWitwe berechtigt 4, hingegen verweigerte man nach wie vor ihremSohne, dem Herzog Ludwig Engelbert, einen Paß zur Heimkehr nachBelgien. Seine Gemahlin „Louise Antoinette Brancas d'Aremberg.Exnoble de Lauraguais" kam am 28. Frimaire IV. (18. Dezember1795) mit einem Passe des Repräsentanten Lescbvre nach Brüssel heim,betrieb voll Energie ihre und ihres Gemahls Angelegenheit, meldetesich am 30. Frimaire IV. (20. Dezember 1795) auf dem Bureau derZentralverwaltung und am 3. NivSse (23. Dezember) bei der Muni-zipalität und erklärte, den Gesetzen der Republik gemäß leben zuwollen. Sie forderte die Wiedereinsetzung in den Vollbesitz ihrerRechte und Güter als einzige Erbin ihrer Mutter; die Zentralverwal-tung des Departements resp. Arrondissements erteilte am 24. NivSse IV.(13. Januar 1796) in Brüssel Befehl zur Aufhebung des Sequestersüber die Güter, die ihr von Seite ihrer Mutter und durch den Hei-
i Befehl vom 21. Brumaire IV. (11. November 1795). (O. Nr. 104, c.)
- Befehl (O., e.).
° Register der Gencraladministration des Arrondissements Brabant vom 30. Ven-de'miaire IV. (21. Oktober 1795). (O., e), und Tableau der Individuen, die beiNahen der französischen Heere das Land verließen, resp. ihrer Rückkehr darin, auf-gestellt auf Forderung des Ministers des Inneren vom 13. Nivöse IV. (2. Januar1796) am 25. Prairial IV. (12. Mai 1796). (O. Nr. 115, e.)
^ Nr. 329. LFaires relatives ä la maisou ck'^remderA. (Ebenda.)