23 (S. 38,53) Die Notwendigkeit, für den Betrieb des Buchhandels eine behörd-liche Genehmigung einzuholen, stützte sich auf § 48 der preußischenallgemeinen Gewerbe-Ordnung vom 17. Januar 1845, welcher lautete:„Buch- und Kunsthändler, Antiquare, Inhaber von Leihbibliotheken oderLesekabinetten, Verkäufer von Flugschriften und Bildern, Lithographen,Buch- und Steindrucker bedürfen einer besonderen Erlaubnis der Regierung,welche nur dann ertheilt werden darf, wenn diese Behörde von derUnbescholtenheit und Zuverlässigkeit, sowie von einerzum Betreiben des Gewerbes genügenden allgemeinen Bildungdes Unternehmers sich Ueberzeugung verschafft hat.“ Der Paragraphwurde durch § 1 des Gesetzes über die Presse vom 12. Mai 1851 ersetzt,der aber die Genehmigung der Bezirksregierung von neuem verfügte.Diese durfte „nicht versagt werden, wenn derjenige, der das Gewerbebetreiben will, unbescholten ist; überdies müssen Buchhändler und Buch-drucker vor einer Prüfungs-Kommission ... den Nachweis ihrer Befähigungführen.“ Diesen Befähigungsnachweis beseitigte für Buchhandelund Buchdruckergewerbe § 1 des Bundesgesetzes vom 8. Juli 1868 betr.den Betrieb der stehenden Gewerbe (Notgewerbegesetz), welcher lautete:„Den Zünften und kaufmännischen Korporationen steht ein Recht, anderevon dem Betriebe eines Gewerbes auszuschließen, nicht zu“, und dieGewerbe-Ordnung für den Norddeutschen Bund vom 21. Juni 1869 schafftedie Beschränkungen ab, die der Zulassung zum Gewerbebetriebentgegenstanden. Diese Gewerbeordnung und die gegenwärtige vom26. Juli 1900 sieht für „Buch- und Steindrucker, Buch- und Kunsthändler,Antiquare, Leihbibliotheken und Inhaber von Lesekabinetten“ nur dieVerpflichtung zur Angabe ihres Geschäftsraumes innerhalb acht Tagenbei der zuständigen Behörde vor.
24 (S. 39). In dem Bankgeschäft Chedeaux hatte Robert Bachem, einVetter Josef Bachems, seit 1843 eine Stellung. Auf seine Verwendungfand auch Josef Bachem dort eine Anstellung. Robert Bachem war am14. August 1823 zu Kempen am Rhein geboren und hatte seine kauf-männische Ausbildung in Köln und Paris genossen. Nach seiner Rückkehraus dem Auslande trat er 1857 in die Firma J. P. Bachem ein und standseinem Vetter als Prokurist in 32jähriger aufopfernder Tätigkeit bis zumJahre 1889 gewissenhaft zur Seite. Er starb am 7. März 1904.
26 (S. 39, 53). Josef Bachems jüngerer Bruder Karl Aloys Franz war am7. November 1824 geboren und starb am 7. Januar 1854 infolge einerUnterleibsentzündung nach kurzem Krankenlager. „Er war wegen vielertrefflichen Eigenschaften des Geistes und Herzens“, sagt sein Totenzettel,„von allen, mit denen er umging, geachtet und geliebt; als Geschäftsmann,in der Führung der Verlags-Buchhandlung und Buch-druckerei seines Vaters, war er durch Tätigkeit und Umsicht ausge-zeichnet.“ — Vorangegangen im Tode war ihm der jüngste BruderAdolf Franz, geboren am 31. Oktober 1827, gestorben am 6. April 1847.