Schneller als Lambert Bachem dachte, brach das Unglücküber ihn herein. Er hat selbst in einem umfangreichen Briefevom 11. November 1840 an den Kgl. Direktor im preußischenKultusministerium v. Ladenberg, mit dem er wegen der Neu-auflagen seiner Werke in Briefwechsel stand, eine Darstellungder Vorkommnisse gegeben, aus der Folgendes wiedergegeben sei:
„Das hiesige königliche Handelsgericht versetzte mich durch Urtheilvom 17. September d. J. auf den Antrag zweier, keinem vernünftigenVorschläge mehr Gehör gebender Gläubiger 20 in Fallit-Zustand undverhängte dadurch über mich und meine Familie unsägliche Leiden. Ichwurde durch diesen, so plötzlich und unerwartet auf mich ge-führten Schlag gleich aufs Krankenbett geworfen . . . Wie sehr icheiner unsinnigen, rücksichtslosen Leidenschaft zum Opfer gefallen bin,wollen Euer Hochwohlgeboren daraus entnehmen, daß die, meistenshier anwesenden, Gläubiger von einiger Bedeutung, das hiesige Banquier-haus S. Oppenheim jr. et Comp, an der Spitze, mit den beiden Antrag-stellern selbst, dem hiesigen Handelsgerichte, als kaum die Siegel angelegtwaren [am 18. Sept. 1840, 12 Uhr mittags], die Erklärung einreichten,daß sie sich solidarisch verpflichteten, meine Schulden alle zu bezahlen,und die verehrliche Stelle auf diesen Grund aller Gründe baten, mich inden Besitz meines Vermögens, meines Geschäfts und meiner früherenRechte wieder einzusetzen, welches Gesuch das Handelsgericht aber ver-warf. Nach dem Grundsätze, daß in Fällen, wie hier, wo von einemBanquerott auch nicht entfernt die Rede seyn kann, das Handelsgerichtnur im Interesse der Gläubiger und des Falliten zu operiren habe, nachdem gelieferten Beweise, daß auf diese Art keine Schulden von mir,sondern blos noch solche meiner potenten Gläubiger bestanden, erhebenselbst einige Rechtsgelehrte Zweifel über die Richtigkeit des Urtheils,unter dessen Motiven die Erklärung so wenig als jene des Syndiks, daßer damit einverstanden wäre, aufgeführt sind. Dem Laien wird es dahernicht zu verargen seyn, wenn er über die so hoch gepriesene, französischeGesetzgebung fortwährend seine Skrupel behält, . . . einstweilen aberschmachte ich unter dem Drucke vieler zeitraubender und kostspieligerFormalitäten, welche keine Hoffnung lassen, mein Sortimentsge-schäft erhalten zu können . . . Wenn mir nun nach zwei und zwanzig-jährigem, rastlosem Wirken noch der herbe Schmerz geworden ist, einso gut fundirtes, mit der höchsten Sorgfalt geleitetes und im bestenRufe stehendes Geschäft durch blinden Parteigeist in seinen Grund-festen erschüttert und durch schmähliche, unsinnige Leidenschaft zuGrunde gerichtet zu sehen, so habe ich doch auch das Glück gehabt, michüberzeugen zu dürfen, daß Rechtlichkeit und Ehre, wofür ich gelebt undgewirkt habe, doch noch nicht ganz zu inhaltlosen Worten herabgesunkensind und daß auch der moralischen Kraft im Kampfe mit der Geldsucht