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Hundert Jahre J. P. Bachem : Buchdruckerei, Verlagsbuchhandlung, Zeitungsverlag ; [1818 - 1918 ; Köln, 4. Mai 1918]
Entstehung
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Ein noch heutigen Tages als Quellenwerk wertvolles rechts-wissenschaftliches Buch ging im Jahre 1821 aus dem Verlaghervor: EineDarstellung der Provisorischen Ver-waltung am Rhein vom Jahre 1813 bis 1819 von Joh.Daniel Ferdinand Neigebaur. Das mit einer Vorrede des be-rühmten Geschichtsschreibers Prof. Heinr. Luden in Jena (1778bis 18Ü7) versehene Werk enthält viele wertvolle Personal- undsonstige Angaben, Proklamationen und andere amtliche Ver-öffentlichungen aus jener ersten Zeit nach Einverleibung derRheinprovinz in den preußischen Staat.

Gleichfalls für die Rechtswissenschaft hochbedeutsam wardas Werk des beim Rheinischen Appellationsgerichtshof in Kölnbeschäftigten fünfundzwanzigjährigen Assessors Aug. Wilh.Heffter, dieAthenäische Gerichtsverfassung. Ver-anlaßt war es durch eine Preisaufgabe der Akademie derWissenschaften in Berlin.

So hoch bewertet wurde diese Lösung, daß der Verfasser daraufhinim nächsten Jahre unter Umgehung der sonst inne zu haltenden Vor-stufen sogleich zum ordentlichen Professor in der juristischen Fakultätder Universität Bonn gemacht wurde, die ihm vorher den Titel einesEhrendoktors 'der Rechte verliehen hatte. Nach einer glänzenden Lauf-bahn als hervorragender Rechtslehrer 1881 wurde er ins Herrenhausberufen starb Heffter, vierundachtzigjährig, 1880 in Berlin.

Zu den angesehenen Schriftstellern des Bachemschen Verlagsgehört auch der Physiker, Meteorolog und StaatswissenschaftlerJoh. Friedr. Benzenberg 7 , der durch das 1833 bei Gelegenheitdes Kölner Stapelstreits geprägte geflügelte WortZahlen be-weisen heute noch sich allgemeiner Bekanntschaft erfreut. SeinGerechtigkeitssinn ließ ihn in der Fonkschen Mordsache,die seit 1816 die Gemüter in der Rheinprovinz und darüberhinaus erregte, das Wort ergreifen.

Am 10. November 1816 war der Handlungsdiener Wilh. Cönen in Kölnverschwunden und seine Leiche am 19. Dezember bei Krefeld im Rheinaufgefunden worden. Ein unbegründetes Gerücht bezichtigte den an-gesehenen Kölner Kaufmann Pet. Ant. Fonk des Mordes. Der Appellhofin Trier, der Rheinische Appellhof in Köln sprachen ihn frei, das TriererSchwurgericht verurteilte ihn 1822 zum Tode; die beantragte Kassationwurde verworfen, |aber eine kgl. Kabinettsorder vom 28. Juli 1823 ver-weigerte die Anerkennung des Urteils, worauf der gequälte Mann nach39 Monaten Gefängnishaft befreit wurde.