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Zeitgegenstände : Kleine Beyträge über Staatsverfassung und Staatsverwaltung
Entstehung
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fahren; Sie erhält ein genaues Barometer der Volks/siimmung und des öffentlichen Geistes; kein Bcam,»er, keine Verwaltungsbehörde darf es wagen, derwohlwollenden Absicht der Regie, ung zuwider zu handeln;jede Beamtcnpfllcht hat ihren sichern Wächter; sagtedoch Preußens ehrwürdiger König mit tiefer Wahr,heil:Es kann nicht jedem zugemuthet werden, insolchen Fällen, die eine Rüge verdienen, sich denUnannehmlichkeiten, womit offizielle Denun,ciationen verbunden sind, auszusetzen. Solltenun auch eine anständige Publizität darüber unter,drückt werden: so würde ja gar kein Mittelübrig bleiben, hinter die Pflichtwidrigkeiten der un-tcrgeordneten Behörden zu kommen, die dadurcheine sehr bedenkliche Eigenmacht erhal,ten würden. In dieser Rücksicht ist eine austän,dige Publizität der Regierung und den Unter,thanen die sicherste Bürgschaft gegen die Nachlä,ßigkeit und den bösen Willen der untergeordnetenOffizianten, und verdient auf alle Weisebefördert und geschützt zu werden." Niescheuet der Gute und Verständige das Licht und dieBeleuchtung seiner Handlungen, sei) er Negierer oderRegierter. Immer gewinnt der Gute und Versiändi,ge bei) dieser frepmüthigen Beleuchtung. Irren kannjeder, der Mensch heißt; aber frcyes Besprechen vcr,mindert den Jrrthum, und muß daher jedem, der