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Zeitgegenstände : Kleine Beyträge über Staatsverfassung und Staatsverwaltung
Entstehung
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oder die andern, dabey nicht aus den, Gesichte verlo,ren werden. An einem Orte kostet oft die Hausmie,the das, wofür man an dem andern vollkommen le,ben kann. Erfahren läsit sich aber an jedem Orte,wie viel die Bewohner der verschiedenen Stande zu ei,nem bürgerlich, anstandigen Lebensunterhalt gebrau,chcn. Die Standesmäßigkeit bestimmt an sich dieAbstufungen; auch kommen dabey als Nebenumständein Rücksicht, ob Einer größere oder geringere Amts,fähigkeit hat, ob er Familienvater, kleinerer odergrößerer ist, oder nicht, ob zur Sammlung der,thigen Amtsfähigkeilen ein größeres oder geringeresCapital, größere oder geringere Zeit, und Kraftauf,Wendung erforderlich sind, und dergleichen mehr.

Eine gut eingerichtete, und gut gesicherte Witt,wen« und Waisen,Kassen,Anstalt für die Beamtengreift übrigens mit ihrer Besoldung sehr nahe zufam,men, und billig ist's, daß der Staat für eine solcheAnstalt viel thut. Der Beamte, dem während sei,nes Lebens ein standesmäßiger, ob gleich nicht über,mäßiger Lebensunterhalt gesichert ist, kann dann auchauf seinen Todesfall mit Ruhe in die Zukunft blicken,und er selbst wird in das Sprichwort einstimmen: Zu,viel thut nirgend gut.