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Zeitgegenstände : Kleine Beyträge über Staatsverfassung und Staatsverwaltung
Entstehung
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A»

XXI.

Die Tobaks-Etiquetttn »).

Aer Gebrauch der Etiquetten von andern .Tobaksfa,brikanten ist offenbar ein Unrecht, sowohl gegen jene,«ls gegen das Publikum, welches letzte dadurch immerbetrogen wird; denn wohl nie hat der Tobak dienähmliche Güte, als derjenige, den der Inhaber derOriginal-Etiquette ausgibt.

Liegt nun in dieser Spekulation, wie e« klarist, ein doppelter Betrug, so fragt stch's: Hirt derBetrug auf. Betrug zu seyn, wenn die Etiquette ei,ner ausländischen Fabrik angehört? Darf man«inen Ausländer erlaubter Weise betrügen? Undwird nicht hier das inländische Publikum, als»«in großer Theil der eigenen Unterthanen, erlaubterMaßen betrogen zum Vortheil einiger Weniger? Ei,gentlich sollte doch auch das Eigenthum eines Auslän,ders in jedem gebildeten Lande so heilig seyn, alsdas des Einländers. Moral und Consequenz wollendas. So hat man in einigen deutschen Ländernjetzt angefangen, durch ausdrückliche Verordnungennur den Nachdruck im Lande gedruckter Bücher jn

*) Geschrieben im August lSlZ.